Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Mutmaßlicher Brandstifter in Untersuchungshaft

Reutlingenvon Harald Herrmann

Die Brandstiftung an einem Supermarkt in der Ringelbachstraße am 25. Mai ist weitgehend aufgeklärt. Ein 19-jähriger Reutlinger hat die Tat und zwei weitere Brandlegungen zwischenzeitlich gestanden. Der Haftrichter beim Amtsgericht Reutlingen nahm den Beschuldigten heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen in Untersuchungshaft.

Zeitweise bis zu zehn Beamte der Kriminalpolizei und des Polizeireviers Reutlingen arbeiteten seither in der Ermittlungsgruppe »Markt« mit Hochdruck an der Aufklärung dieser Straftat und anderer Brandlegungen im Stadtgebiet. Schon früh geriet der in Tatortnähe wohnhafte 19-Jährige ins Visier der Ermittler, weil er vor der Entdeckung des Brandes in Tatortnähe unterwegs war und bereits einschlägig vorbestraft ist.

Als jetzt in der Nacht zum Dienstag in der Sebastian-Kneipp-Straße am Kellerabgang eines Wohngebäudes brennender Sperrmüll entdeckt wurde, überprüften die Beamten den Verdächtigen erneut. Sie fanden heraus, dass der junge Mann kein Alibi hatte und zur Tatzeit nach einer Kneipentour auf dem Heimweg war und nahmen ihn vorläufig fest. In seiner anschließenden Vernehmung räumte er ein, den Sperrmüll angezündet zu haben.

Als jetzt in der Nacht zum Dienstag in der Sebastian-Kneipp-Straße am Kellerabgang eines Wohngebäudes brennender Sperrmüll entdeckt wurde, überprüften die Beamten den Verdächtigen erneut. Sie fanden heraus, dass der junge Mann kein Alibi hatte und zur Tatzeit nach einer Kneipentour auf dem Heimweg war und nahmen ihn vorläufig fest. In seiner anschließenden Vernehmung räumte er ein, den Sperrmüll angezündet zu haben.

Darüber hinaus gestand er, dass er am 25. Mai vor dem Supermarkt die dort gelagerten Holzkisten angebrannt hatte. Als Motiv gab er Langeweile an. Außerdem soll jeweils Alkohol im Spiel gewesen sein.

Dem 19-Jährigen wird außerdem zur Last gelegt, in der Nacht zum 18. März im Hausflur eines mehrstöckigen Wohnhauses in der Ringelbachstraße einen dort abgestellten Kinderwagen entzündet zu haben, was er ebenfalls einräumte. Nur durch die Tatsache, dass ein Bewohner den brennenden Kinderwagen zufällig entdeckte, konnte dieser damals gelöscht werden, bevor der Brand auf das Gebäude übergriff oder Personen zu Schaden kamen.

Der Beschuldigte wurde heute dem Haftrichter vorgeführt, der den von der Staatsanwaltschaft Tübingen beantragten Haftbefehl erließ. Er wurde in eine Vollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen zu der Frage, ob er für weitere Brandlegungen als Täter in Betracht kommt, dauern an. (pd)