Kompromissvorschlag von CDU/CSU / Verhandlungen zwischen Parlament und Rat beginnen / EP-Sozialausschuss entscheidet in zweiter Lesung
Der Sozialausschuss des Europäischen Parlaments hat heute in zweiter Lesung über die Arbeitszeitrichtlinie abgestimmt und den Gemeinsamen Standpunkt des Rates in einigen Punkten abgeändert. Nach dem Ratstext ist es möglich, dass die Mitgliedstaaten oder die Sozialpartner vor Ort die inaktive Bereitschaftszeit als Ruhezeit werten können. Damit wäre im Extremfall eine Anwesenheitszeit von Ärzten in Kliniken von 78 Stunden oder mehr möglich. „Marathondienste von 78 Stunden sind in Deutschland nicht zulässig und dürfen auch nach der Revision der Arbeitszeitrichtlinie in keinem Mitgliedstaat erlaubt sein. Deshalb freut es mich sehr, dass mein Änderungsantrag, nach dem die inaktive Zeit keinesfalls als Ruhezeit gewertet werden darf, angenommen wurde", sagte die CSU-Europaabgeordnete Anja Weisgerber.
Bei der Frage, wie der Bereitschaftsdienst eingeordnet wird, bestätigte der Ausschuss seine Position aus erster Lesung: Danach ist der gesamte Bereitschaftsdienst als Arbeitzeit anzusehen. „Mit der Bestätigung dieses Grundsatzes bringen wir zum Ausdruck, dass wir die Arbeitsleistung in der Bereitschaftsdienstzeit ebenso wertschätzen wie reguläre Arbeitsstunden." Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass die Arbeitszeitrichtlinie für die verschiedensten Berufsgruppen gilt. Bei den Feuerwehrleuten etwa sind die 24-Stunden-Dienste bewährt und auch in der Berufsgruppe der Ärzte gibt es unterschiedliche Auslastungen während des Bereitschaftsdienstes. Deshalb will der Ausschuss ermöglichen, dass die Sozialpartner die inaktiven Zeiten während des Bereitschaftsdiensts im Hinblick auf die wöchentlichen Höchstarbeitszeit besonders gewichten können. „Diese Möglichkeit zur Gewichtung muss gestärkt werden, damit die Tarifparteien vor Ort für die verschiedenen Fallgruppen passgenaue Lösungen finden können", so Weisgerber.
Für die Verhandlungen mit dem Rat hat Weisgerber zusammen mit Kollegen der CDU/CSU-Gruppe einen Kompromiss erarbeitet. Dieser sieht vor, dass die Tarifvertragsparteien auch in Zukunft Abweichungen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit durch ein so genanntes Opt-out vereinbaren können. „Wir wollen am Gemeinsamen Standpunkt festhalten, da er das Opt-out nur noch unter strengen Voraussetzungen zulässt und damit im Vergleich zum Status quo eine Verbesserung darstellt", sagte die CSU-Europaabgeordnete.
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