Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Wartungskosten von Rauchmeldern können vom Vermieter umgelegt werden

Guten Morgen,

das Amtsgericht Lübeck hat entschieden, dass die Wartungskosten von Rauchwarnmeldern in Mietswohnungen auf die Betriebskosten umgelegt  werden können und somit der Mieter für die Wartungskosten aufkommen muss.

Mit herzlichen Grüßen

Willi Dongus
Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
Röhrer Weg 12
71032 Böblingen
Tel. 07031 727011
Fax 07031 727015
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