Guten Morgen,
das Amtsgericht Lübeck hat entschieden, dass die Wartungskosten von Rauchwarnmeldern in Mietswohnungen auf die Betriebskosten umgelegt werden können und somit der Mieter für die Wartungskosten aufkommen muss.
Mit herzlichen Grüßen
Willi Dongus
Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
Röhrer Weg 12
71032 Böblingen
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Fax 07031 727015
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