Werkfeuerwehren im Landkreis
Eine Werkfeuerwehr ist eine Feuerwehr, die im Sinne des Gesetzes nicht öffentlich ist. Werkfeuerwehren sind durch das zuständige Regierungspräsidium angeordnete oder anerkannte Feuerwehren. Die Hauptaufgabe der Werkfeuerwehren besteht überwiegend in der Sicherstellung des Brandschutzes in großen Industriebetrieben. Sie müssen bezüglich Aufbau, Ausbildung und Ausrüstung den Erfordernissen sowohl der zu schützenden Betriebe als auch der öffentlichen Feuerwehr entsprechen.
Werkfeuerwehren sind spezialisiert auf die in ihrem Unternehmen zu erwartenden Einsätze. Entsprechend den Auflagen durch die Aufsichtsbehörden dürfen die Werkfeuerwehren auch außerhalb des Werkgeländes auf Anforderung eingesetzt werden.