Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Keller und Treppenraum verraucht

Einsatz der Feuerwehr MetzingenKellerbrand am von Steffen Mack, Feuerwehr Metzingen

Eine Anruferin meldete der Integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst (ILS) um 18:15 Uhr einen Brand im Keller eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses in der Straße bei der Martinskirche.

Daraufhin alarmierte die Leitstelle in Reutlingen die Feuerwehr Metzingen laut Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) mit einem Abteilungsalarm und den Rettungsdienst aus Reutlingen und Bad Urach.

Bereits 4 Minuten nach Alarmeingang traf er diensthabende Zugführer an der Einsatzstelle ein und erkundete die Lage.

Lage:
Vor Ort wurde festgestellt, dass in einem Kellerraum Speisen zubereitet und diese vergessen wurden. Die vergessenen Speisen in zwei Kochtöpfen hatten sich bereits entzündet und eine starke Verrauchung verursacht. Das brennende Essen wurde vor Eintreffen der Feuerwehr vom Verursacher gelöscht. Da die Kellertüre des betroffenen Raumes offen blieb, breitete sich der Rauch über das gesamte Kellergeschoss und den Treppenraum aus.

Maßnahmen:
Durch die Feuerwehr wurde der gesamte Gebäudeteil geräumt. Dabei wurden zwei Personen mit Verdacht auf eine Rauchgasintoxikation festgestellt und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreut und erstversorgt.

Ein Trupp unter Atemschutz ging umgehend mit einem Kleinlöschgerät in den betroffenen Kellerraum vor, löschte das angebrannte Essen nochmals ab und kontrollierte den betroffenen Bereich mit einer Wärmebildkamera. Anschließend wurde der Treppenraum und das Kellergeschoss mit einem Hochleistungslüfter von dem Brandrauch befreit.

Die zwei leicht verletzten Personen konnten nach ambulanter Versorgung durch den Rettungsdienst wieder zurück in ihre Wohnungen.

Die Feuerwehr Metzingen war mit einem Löschzug, einem Kommandowagen und 30 Mann im Einsatz. Der Rettungsdienst mit einem Notarzteinsatzfahrzeug, zwei Rettungswagen und die Polizei Metzingen mit einem Fahrzeug vor Ort.

Einsatzleiter Steffen Mack weist darauf hin, dass bei einem Brandereignis zum Verhindern einer Brand- und Rauchausbreitung die Türen beim Verlassen des Gebäudes geschlossen werden sollen. Ebenfalls müssen sämtliche Rettungswege und der Treppenraum frei von Gegenständen sein. Sprudelkisten, Kinderwagen, Reinigungsmaterial oder Lagerware haben dort absolut nicht zu suchen.