Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Leistungen zur Ergänzung der Unfallversicherung im Bereich der Feuerwehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

die soziale Absicherung der Feuerwehrangehörigen ist schon immer eine Herzenssache des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg (LFV) und einer der Schwerpunkte unserer Verbandsarbeit. Stillstand ist Rückschritt, und deshalb sind Präsident Dr. Frank Knödler und unser Fachgebietsleiter Walter Reber immer bestrebt, das Leistungsniveau für unsere baden-württembergischen Feuerwehrangehörigen bzw. deren Familienangehörigen kontinuierlich und nachhaltig zu verbessern, insbesondere was die Leistungen nach Unfällen im Feuerwehreinsatz bzw. -dienst anbelangt. Bereits seit der Verbandsversammlung 2017 in Friedrichshafen hatte man deutliche Anpassungen der ergänzenden Leistungen durch das Land gefordert.

Nun ist es soweit: Die geänderte VwV des Innenministeriums über Leistungen zur Ergänzung der Unfallversicherung im Bereich der Feuerwehr (VwV Ergänzung Unfallversicherung Feuerwehr) ist veröffentlich worden und rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Damit sind die seit mehr als drei Jahren vom LFV immer wieder vorgetragenen Ansätze für Leistungsverbesserungen und die zahlreichen gemeinsamen Gespräche und Diskussionen hierzu mit dem Ministerium und mit der UKBW nun tatsächlich zu einem

erfolgreichen Abschluss gekommen.

Die überarbeitete VwV Ergänzung Unfallversicherung Feuerwehr bringt elementare Verbesserungen für die baden-württembergischen Feuerwehrangehörigen mit sich:

▪ Neu: Auch nichteheliche Lebenspartner erhalten künftig Leistungen!

▪ Alle Leistungen wurden deutlich verbessert, die Todesfallleistung bei schicksalsbedingten Leiden wurde sogar mehr als verdoppelt.

▪ Die Leistungen sind künftig an die Bezugsgröße der Sozialversicherung angelehnt, wodurch sich diese laufend entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung erhöhen.

Neu: Leistungen jetzt auch für nichteheliche Lebenspartner

Mit der neuen VwV erhalten nun auch Personen „wegen ihrer engen persönlichen und wirtschaftlichen Verbundenheit mit der oder dem Verstorbenen“ eine Einmalzahlung im Todesfall. Gemeint sind z.B. nicht verheiratete Lebenspartnerinnen und -partner, die aus

der gesetzlichen Unfallversicherung ansonsten keine Leistungen erhalten. Sie bekommen künftig im Todesfall eine Einmalzahlung in Höhe von 64.000 Euro im Jahr 2021. Die Höhe der Zahlung ist mit der beispielsweise in Brandenburg und Hessen für diese Fälle eingeführten Einmalzahlung in Höhe von 60.000 Euro vergleichbar.

Todesfallleistung bei schicksalsbedingten Leiden mehr als verdoppelt

Die 2016 eingeführten Unterstützungsleistungen in Fällen, in denen wegen eines fehlenden medizinischen Ursachenzusammenhangs zwischen dem Unfall im Rahmen des Feuerwehrdienstes und dem Gesundheitsschaden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gewährt werden können (sogenannte schicksalsbedingte Leiden), betragen nun im Todesfall 64.000 Euro in 2021 und haben sich damit gegenüber der bisherigen Leistung mehr als verdoppelt.

Zuschläge zum Verletztengeld: Berechnungsverfahren vereinfacht, Leistungen erhöht

Die zusätzliche Leistung des Landes zum Verletzten- und Übergangsgeld wird nicht mehr individuell berechnet, sondern als pauschalierter Zuschlag gewährt. Dieser Zuschlag, der in gleicher Höhe als Mehrleistung der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) und als

zusätzliche Leistung des Landes gewährt wird, beträgt pro Kalendertag 1/125 der monatlichen Bezugsgröße. Dies entspricht 26,32 Euro im Jahr 2021 und bedeutet in der Mehrzahl der Fälle eine zum Teil deutliche Erhöhung.

Gleichzeitig werden die Einmalzahlungen bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und im Todesfall erhöht, angepasst an die ebenfalls zum 1. Januar 2020 erfolgte Erhöhung der entsprechenden satzungsgemäßen Mehrleistungen der UKBW.

Leistungen sind künftig an die Bezugsgröße der Sozialversicherung angelehnt

Alle Leistungen sind an die in § 18 SGB IV geregelte und jährlich angepasste Bezugsgröße in der Sozialversicherung angelehnt. Damit ist eine kontinuierliche Anpassung der Leistungen an das durchschnittliche Entgeltniveau gewährleistet. Gegenüber 2020 haben

sich dadurch die Leistungen beispielsweise bereits nochmals um rund 3,3 % erhöht.

Fazit: Sehr gute Absicherung für Feuerwehrangehörige

Auch wenn wir natürlich immer hoffen, dass alle Feuerwehrangehörigen stets gesund und unbeschadet von der Einsatzstelle oder dem Übungsdienst wieder nach Hause kommen: Durch das Gesamtpaket der neuen VwV Ergänzung Unfallversicherung Feuerwehr

aus der Erhöhung, Erweiterung und Dynamisierung der Leistungen des Landes ist im Zusammenwirken mit den Leistungen der UKBW eine noch bessere Absicherung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg gewährleistet. Im Falle eines Falles wird aus dem körperlichen Schaden zumindest nicht auch noch eine finanzielle Not. Dafür dankt der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg dem Land und der UKBW.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Zimmermann

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Geschäftsführer

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