Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Pflicht zum Einbau von Hausrauchmeldern - Änderung der Landesbauordnung

von LFV

An die
- Mitglieder des Präsidiums
- Mitglieder des Vereinsausschusses
- feuerwehrtechnischen Beamte
- Feuerwehrkommandanten der Stadtkreise
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Sehr geehrte Frau Schatz,
sehr geehrte Kameraden,

derzeit wird die Landesbauordnung für Baden-Württemberg geändert. Der Landesfeuerwehrverband hat in seiner Stellungnahme zum laufenden Änderungsverfahren auch gefordert, die Pflicht zum Einbau von Hausrauchmeldern in die Landesbauordnung mit aufzunehmen.

Derzeit wird die Änderung der Landesbauaordnung im Landtag beraten. Darum hat der Landesfeuerwehrverband alle Abgeordneten des Landtages von Baden-Württemberg gebeten, sich für die Pflicht zum Einbau von Hausrauchmeldern im Gesetzgebungsverfahren einzusetzen. Auf den beiliegenden Brief verweise ich.

Bitte unterstützen Sie diese berechtigte Forderung der Feuerwehren unseres Landes auch in Ihrem Bereich.

Mit herzlichen Grüßen

Willi Dongus
Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg Röhrer Weg 12
71032 Böblingen
Tel. 07031 727011
Fax 07031 727015
E-Mail verbandfeuerwehr-bw.de
www.feuerwehr-bw.de

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