Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Niedersachsen verbietet Himmellaternen

von DFV

Gefahr durch unbemannte Heißluftballone - Innenministerium verbietet"Himmelslaternen"

Ab dem 1. Mai ist es in Niedersachsen aufgrund einer von Innenminister Uwe
Schünemann unterzeichneten Verordnung verboten, so genannte Himmelslaternen
aufsteigen zu lassen. Wie ein Ministeriumssprecher am Donnerstag in
Hannover
mitteilte, sind von dem Verbot unbemannte Heißluftballone aus Reispapier
betroffen, bei denen die Luft mit einer offenen Flamme aus festen,
flüssigen
oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird.

Ein Verstoß gegen die Verordnung kann nach dem Niedersächsischen
Brandschutzgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Der Verkauf der Heißluftballone fällt nicht unter das Verbot.
Der Sprecher hob hervor, dass der Betreiber eines solchen Ballons nach dem
Start weder Einfluss auf Richtung noch Höhe des Ballons habe.

Die Himmelslaternen erreichten Flugreichweiten von mehr als 5.000 Metern
und
Flughöhen von bis zu 400 Metern. "Aufgrund des brennbaren Materials und der
offenen Flamme besteht die große Gefahr, am Landepunkt ein Feuer
auszulösen."
Der Ministeriumssprecher erinnerte daran, dass Himmelslaternen in den
letzten Monaten in Niedersachsen mehrere Brände ausgelöst hätten, bei denen
es teilweise nur durch glückliche Umstände nicht zu Personenschäden
gekommen
sei.

Beispielhaft nannte der Sprecher einen Garagenbrand im Herbst 2008 im
Stadtgebiet von Braunschweig sowie einen Dachstuhlbrand am Neujahrstag 2009
in Bad Harzburg.
Laut Ministeriumsangaben wird ein Verbot unbemannter Heißluftballone seit
Monaten bundesweit diskutiert und insbesondere von Feuerwehrverbänden
gefordert. Auch ein Ausschuss der Innenministerkonferenz befasse sich mit
dem Thema.

Der Ministeriumssprecher betonte, dass ein milderes Mittel als ein Verbot
nicht in Betracht komme, weil es in Niedersachsen kaum geeignete Flächen
mit
ausreichend Abstand zu bebauten Flächen und Verkehrsinfrastruktur gebe, die
als erlaubte Flächen benannt werden könnten.


Niedersächsisches Innenministerium

Mit freundlichen Grüßen

Sönke Jacobs

Bundesgeschäftsführer

Deutscher Feuerwehrverband

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