Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Bei Großbränden wird's teuer

von GEA

Feuerwehr - Neue Regeln für Kostenersatz wirken sich kaum aus. Berappen müssen meist die Versicherungen
Macht unterm Strich maximal 12 000 Euro - bei einem Etat, der alles in allem in die Millionen geht.

Das geht ins Geld

Wesentlich einschneidender ist laut Herrmann ein ganz anderer, von Laien kaum beachteter Abschnitt im neuen Gesetz: Die Feuerwehr (respektive die Stadt als ihr Träger) kann künftig Kostenersatz verlangen, wenn besondere Lösch- oder Hilfsmittel eingesetzt werden, um Brände in Industrieanlagen oder Gewerbebetrieben zu bekämpfen.

Als vor 14 Jahren beispielsweise das Reifenwerk im Industriegebiet West in Flammen stand, musste die Reutlinger Feuerwehr 23 Tonnen Schaumlöschmittel einsetzen, um die Glut zu bekämpfen. Das Material bezog sie aus dem ganzen Land, unter anderem von ihren Kollegen auf dem Flughafen Stuttgart und von der BASF Ludwigshafen. Heute würde die Chemikalie in solchen Mengen an die 140 000 Euro kosten, rechnet Harald Herrmann vor. Damals musste Reutlingen dafür aufkommen, nach dem neuen Gesetz kann die Stadt von einem Unternehmen (oder dessen Versicherung) den Betrag zurückfordern.

Für die Bekämpfung des Brandes im Albstädter Recyclingwerk Anfang November lieferten die Reutlinger 2,5 Tonnen Schaumlöschmittel. Dafür werden die Albstädter circa 15 000 Euro bezahlen müssen, und wäre das neue Landesgesetz bereits in Kraft, müssten sie sehen, dass sie das Geld vom abgebrannten Werk zurückbekommen.

Solche Katastrophen passieren zwar äußerst selten, dann allerdings gehen die Einsatz- und Materialkosten in den sechs- und siebenstelligen Bereich, weiß Harald Herrmann. Wenn die Feuerwehr bei Unfällen rettend eingreifen muss, liegt der Aufwand überwiegend weit niedriger.

Nichts verlangt sie, wenn sie im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages »hoheitliche« Aufgaben erfüllt: Schadensfeuer löscht, Menschen rettet, die vom Hochwasser eingeschlossen oder in einem Autowrack gefangen sind, oder wenn sie Tiere aus einer Notlage befreit. Andere Arbeiten aber stellt die Feuerwehr heute schon den Verursachern in Rechnung, wie das Aufräumen einer Unfallstelle, die Beseitung von Trümmern, Splittern und Ölspuren.

Ebenso zahlen muss seit jeher, wer »technische Hilfe« durch Männer und Material der Feuerwehr anfordert, beispielsweise, wenn in seinem Keller der Öltank leckt und der auslaufende Brennstoff abgepumpt werden muss. Oder wenn er das vom Sturm abgedeckte Dach schnell mit Planen schließen lässt, bevor der nächste Wolkenbruch alles unter Wasser setzt. Oder wenn ein Geschäftsmann die von Rowdys eingeschlagenen Ladenfenster mit Brettern sichern lässt, bis der Glaser kommen kann.

Aufwand eher gering

Rund 400 bis 450 Rechnungen pro Jahr stellt die Reutlinger Feuerwehr für solche Dienste aus. Dabei geht es um rund 400 000 bis 450 000 Euro, sagt Harald Herrmann. Darin enthalten sind technische Hilfeleistungen ebenso wie Brandwachen bei Veranstaltungen. Werden künftig auch Fahrzeugbrände kostenpflichtig, dann »kommen eben 12 000 Euro dazu«, sagt Herrmann. Der bürokratische Mehraufwand ist nach seinen Worten »eher gering«. Denn Buch über ihre Einsätze und den Personal- und Materialaufwand führt die Feuerwehr ohnehin peinlich genau. (GEA)

Kostenersatz für die Feuerwehr: Im Normalfall zahlt die Haftpflichtversicherung

Plötzlich steht das Auto in Flammen, die Feuerwehr muss löschen - und wer hat nach den neuen Kostenersatzregeln dafür zu zahlen? Ganz einfach: Die Haftpflichtversicherung, die jeder Autofahrer abschließen muss.

Die kann ihren Versicherten zwar anschließend zur Kasse bitten, aber nur, wenn er sein Auto vorsätzlich in Brand gesteckt oder das Feuer »grob fahrlässig« verschuldet hat. Dann muss er selbst für den Schaden aufkommen und muss obendrein mit Strafe rechnen.

Die Neuregelung tritt in Kraft, sobald das Innenministerium sie im Gesetzblatt veröffentlicht hat. Der Termin steht laut Auskunft aus Stuttgart noch nicht fest. (hd)