Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

Suchergebnis löschen

Schweinegrippe - Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A(H1N1)

von DFV

Sehr geehrte Damen und Herren,

das  Bundeskabinett hat heute der "Verordnung über die Leistungspflicht der
gesetzlichen   Krankenversicherung   bei  Schutzimpfungen  gegen  die  neue
Influenza  A(H1N1) - Influenzaschutzimpfung-GKV-Leistungspflichtverordnung"
zugestimmt.  Damit wird die Impfung für jeden Versicherten, der sich impfen lassen möchte, von der Krankenkasse bezahlt, auch von den Privatkassen.

Die  Verordnung  regelt,  dass  vorrangig  die  in der Verordnung genannten
Versicherten   geimpft  werden,  insbesondere  chronisch  kranke  Menschen,
Versicherte  mit Infektionskrankheiten, Schwangere, Krankenhaus-, Arzt- und
Pflegepersonal     sowie     Mitarbeiter    des    Rettungsdienstes,    des
Krankentransports und Personen, die bei den Feuerwehren tätig sind.

Im  zuerst  vorgelegten  Entwurf  sollten  ausschließlich  Beschäftigte der Berufsfeuerwehren  vorrangig  geimpft  werden.  Hiergegen  hat  sich  unser scharfer  Protest  gerichtet.  Freiwillige  Feuerwehrleute  wissentlich dem Risiko  der  Ansteckung  auszusetzen  heißt  auch,  die Einsatzbereitschaft dieser  Wehren  zu  gefährden.  Viele  Freiwillige  Feuerwehren sind in die Pandemieplanung  der  Kommunen  einbezogen.  Ihr Einsatz wäre bei fehlendem Impfschutz hinfällig.

Unsere  Initiative  mit  Unterstützung  einiger Landesfeuerwehrverbände war insgesamt  erfolgreich. Die Verordnung zielt in erster Linie darauf ab, die Einsatzbereitschaft  der  Feuerwehren  für  die  Unterstützung der nach dem
Infektionsschutzgesetz   zuständigen  Behörden  sicherzustellen.  Sie  will
erreichen,  dass  Personen,  die  für  die  gesundheitliche  Versorgung der Bevölkerung wichtig sind, vorrangig geimpft werden. In der Begründung heißt es,  dass auch Kräfte der Feuerwehren zu unterstützenden Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz herangezogen werden können.

Über  die  Reihenfolge  der  Impfungen  zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit  entscheiden  die  Länder.  Wir  empfehlen  Ihnen, dass Sie sich diesbezüglich  über  das Innenministerium mit den zuständigen Stellen Ihres Bundeslandes in Verbindung setzen.

Den Verordnungstext stellen wir Ihnen anliegend gerne zur Verfügung.

Rudolf Römer
stv. Bundesgeschäftsführer und Leiter Facharbeit

Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Reinhardtstr. 25
10117 Berlin

Telefon (030) 288848820
Telefax (030) 288848809

roemer@dfv.org
www.dfv.org