Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundeskabinett hat heute der "Verordnung über die Leistungspflicht der
gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue
Influenza A(H1N1) - Influenzaschutzimpfung-GKV-Leistungspflichtverordnung"
zugestimmt. Damit wird die Impfung für jeden Versicherten, der sich impfen lassen möchte, von der Krankenkasse bezahlt, auch von den Privatkassen.
Die Verordnung regelt, dass vorrangig die in der Verordnung genannten
Versicherten geimpft werden, insbesondere chronisch kranke Menschen,
Versicherte mit Infektionskrankheiten, Schwangere, Krankenhaus-, Arzt- und
Pflegepersonal sowie Mitarbeiter des Rettungsdienstes, des
Krankentransports und Personen, die bei den Feuerwehren tätig sind.
Im zuerst vorgelegten Entwurf sollten ausschließlich Beschäftigte der Berufsfeuerwehren vorrangig geimpft werden. Hiergegen hat sich unser scharfer Protest gerichtet. Freiwillige Feuerwehrleute wissentlich dem Risiko der Ansteckung auszusetzen heißt auch, die Einsatzbereitschaft dieser Wehren zu gefährden. Viele Freiwillige Feuerwehren sind in die Pandemieplanung der Kommunen einbezogen. Ihr Einsatz wäre bei fehlendem Impfschutz hinfällig.
Unsere Initiative mit Unterstützung einiger Landesfeuerwehrverbände war insgesamt erfolgreich. Die Verordnung zielt in erster Linie darauf ab, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren für die Unterstützung der nach dem
Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden sicherzustellen. Sie will
erreichen, dass Personen, die für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung wichtig sind, vorrangig geimpft werden. In der Begründung heißt es, dass auch Kräfte der Feuerwehren zu unterstützenden Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz herangezogen werden können.
Über die Reihenfolge der Impfungen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit entscheiden die Länder. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich diesbezüglich über das Innenministerium mit den zuständigen Stellen Ihres Bundeslandes in Verbindung setzen.
Den Verordnungstext stellen wir Ihnen anliegend gerne zur Verfügung.
Rudolf Römer
stv. Bundesgeschäftsführer und Leiter Facharbeit
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
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