Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

Suchergebnis löschen

Rundfunkgebühren - Schreiben des BBK

von IM

Sehr geehrte Damen und Herren,

beiliegendes Schreiben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu Ihrer Kenntnis. Das Schreiben betrifft die Rundfunkgebühren von KatS-Fahrzeugen; es enthält darüber hinaus aber auch Informationen zur Rundfunkgebührenpflicht bei den Feuerwehren.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Schröder

Innenministerium Baden-Württemberg
Leiter Referat 43 \"Feuerwehr, Rettungsdienst, Fernmeldewesen\"
- Landesbranddirektor -
neu: Postfach 10 34 65, 70 029 Stuttgart
Tel.: 07 11 / 231 3430
hermann.schroeder@im.bwl.de