Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Rauchwarnmelder - NIederschrift der Auschus-Sitzung

von IM

Sehr geehrte Damen und Herren,

beiliegend übersende ich Ihnen das Protokoll zur Einführung der Rauchwarnmelderpflicht des zuständigen Auschusses.

Daraus ergeben sich Hinweise zur Umsetzung - bspw. bzgl. der Austattung von Treppenräumen.
 

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Schröder

Innenministerium Baden-Württemberg
Leiter Referat 43 \"Feuerwehr, Rettungsdienst, Fernmeldewesen\"
- Landesbranddirektor -
Postfach 10 34 65, 70029 Stuttgart
Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart
Tel.: +49 7 11 / 231 3430
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