von IM
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit der Einführung der Rauchwarnmelderpflicht in BW erreichen uns Anfragen zur Warnung Gehörloser bei einem Alarm durch Rauchwarnmelder.
Hierfür gibt es ergänzende Lichtsignal- oder Vibrationsanlagen. Zu Ihrer Info habe ich eine Informationsbroschüre des Deutschen Schwerhörigenbundes beigelegt, in der die Möglichkeiten gut beschrieben sind.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Schröder
Innenministerium Baden-Württemberg
Leiter Referat 43 > \"> Feuerwehr, Rettungsdienst, Fernmeldewesen> \">
- Landesbranddirektor -
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