Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund hat eine Rahmenversicherung für einen ergänzenden Versicherungsschutz für nicht-verbeamtete Feuerwehrangehörige abgeschlossen. Sie greift immer dann, wenn sie bei Katastrophenschutzeinsätzen im Ausland dem Bund Amtshilfe leisten.
Der Versicherungsschutz betrifft eine Auslandsreisekrankenversicherung, eine Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung.
Auf das anliegende Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. Januar 2012 an die Lagezentren der Landesinnenministerien und die vier Merkblätter weisen wir hin.
Rudolf Römer
Stv. Bundesgeschäftsführer und Leiter Facharbeit
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
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