Sehr geehrte Damen und Herren,es tut sich etwas in Sachen „Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in
Privatwohngebäuden zur Brandprävention“… Aber lesen Sie selbst….
Jährlich sterben rund 600 Menschen in Deutschland an Bränden, die Mehrheit
davon in Privathaushalten. „Rauchmelder retten Leben“, sagt Andreas
Schwarz, stellvertretender Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag und
Vorsitzender des Arbeitskreises Verkehr und Infrastruktur. Rauch- bzw.
Brandmelder stellen eine wirksame Präventionsmaßnahme dar, da sie Wohnungen
permanent überwachen und ein Gefahrenzustand durch Feuer bzw. Rauch
akustisch angezeigt wird. Durch das Warnsignal des Rauchmelders werden
schlafende Personen geweckt und so auf die Gefahr aufmerksam gemacht. In
neun Bundesländern gibt es bereits eine Pflicht zum Einbau von
Rauchmeldern. Die Grünen haben dazu eine entsprechende Initiative in den
Landtag eingebracht, die jetzt vom Ministerium für Verkehr und
Infrastruktur beantwortet wurde.
„Rauch- und Brandmelder leisten einen wirksamen Beitrag dazu, dass weniger
Menschen an Rauchgasvergiftungen sterben. Ebenso können Gebäudeschäden
eingedämmt werden. Daher ist der verpflichtende Einbau von Rauchmeldern in
Privatwohngebäuden zur Brandprävention angezeigt“, so Andreas Schwarz.
Schwarz sieht sich in dieser Auffassung jetzt durch die Stellungnahme der
Landesregierung bestätigt. Derzeit besteht in neun Ländern {Bremen,
Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) eine Verpflichtung, in
neuen Wohnungen Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, über die
Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem
Rauchwarnmelder auszustatten.
Sechs dieser Länder (Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) haben darüber hinaus auch eine
Nachrüstungsverpflichtung für bestehende Wohnungen vorgesehen. Die
Nachrüstfristen sind unterschiedlich geregelt und enden zwischen dem 31.
Dezember 2009 und 31. Dezember 2015.
Drei dieser Länder (Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein) legen zusätzlich
fest, dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft den unmittelbaren
Besitzern obliegt, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese
Verpflichtung selbst. Die Länder haben diese Anforderungen durchgängig in
den jeweiligen Landesbauordnungen verankert. Zu erwarten ist durch den
Einbau von Rauchmeldern dass die Personen- und Sachschäden reduziert werden
können, sofern die Rauchmelder von den Nutzerinnen und Nutzern
ordnungsgemäß betrieben und unterhalten werden.
Freundliche Grüße
Andreas Schwarz
***************************************************************************
ANDREAS SCHWARZ
Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg
Stellv. Vorsitzender der Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg
Vorsitzender des Arbeitskreises Verkehr und Infrastruktur
Konrad-Adenauer-Str. 12, 70173 Stuttgart, Telefon (0711) 2063-648, Telefax
(0711) 2063-14648
Persönliche Referentin: Carmen Tittel
Wahlkreisbüro: Postplatz 7, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon (07021)
9317040, Telefax (0711) 2063-14648
Persönliche Referentin: Sabine Bur am Orde-Käß
andreas.schwarz@gruene.landtag-bw.de
http://www.andreas-schwarz.net