Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Notrufverordnung

von LFV

An die
- Mitglieder des Präsidiums
- Mitglieder des Vereinsausschusses
- feuerwehrtechnischen Beamte
- Feuerwehrkommandanten der Stadtkreise
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Sehr geehrte Frau Schatz,
sehr geehrte Kameraden,

im Bundesgesetzblatt Nr. 13 vom 17. März 2009 ist die Notrufverordnung veröffentlich worden. Ich weise besonders auf § 4 Abs. 7 Ziff. 1 hin, wonach Notrufverbindungen von Mobiltelefonen nur mit betriebsbereiter Mobilfunkkarte zulässig sind.


Mit herzlichen Grüßen

Willi Dongus
Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg Röhrer Weg 12
71032 Böblingen
Tel. 07031 727011
Fax 07031 727015
E-Mail verbandfeuerwehr-bw.de
www.feuerwehr-bw.de

Achtung:
2. Deutsche Feuerwehrmeisterschaften im Mountain-Bike-Marathon in Kirchzarten/Schwarzwald www.fw-bike.de