von LFV BW
Sehr geehrte Kameraden,
die GEZ schreibt derzeit die Feuerwehren wegen des neuen Rundfunkbeitrages ab 2013 an. Dabei wird erläutert, was sich für Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz ändert. Weiter bittet die GEZ im Fragebogen um zusätzliche Angaben von Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes. Die GEZ bietet zwei Antwortmöglichkeiten an:
- „Die Einrichtung ist im einschlägigen Landesgesetz benannt. Bitte geben Sie Paragraph und Gesetz an.“
- „Das Landesgesetz enthält keine Auflistung der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten. Der amtliche Nachweis über die Verpflichtung ist beigefügt.“
Diese Fragen lassen sich von einer Feuerwehr eigentlich nicht beantworten. Darum haben wir der GEZ den beiligenden Brief geschrieben. Wir haben auch angekündigt, dass wir den Feuerwehren empfehlen, den Vordruck erst auszufüllen, wenn wir von der GEZ eine Antwort haben, die wir selbstverständlich an denselben Verteiler wie dieses Mail schicken werden.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Dongus
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Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
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Tel. 0711 12851611
Fax 0711 12851615
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