Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Mindestalter für C und CE wird von 18 auf 21 Jahren angehoben

von IM

u Ihrer Info:

Ab 19. Januar 2013 wird das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C und CE von 18 auf 21 Jahre angehoben. Hintergrund ist die 3. EU-Führerschein-Richtlinie, in der eine entsprechende Regelung vorgesehen ist.

Siehe auch unter

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen-ab-2013.htm

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Schröder

        Innenministerium
      Baden-Württemberg
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Rettungsdienst, Fernmeldewesen\"
    - Landesbranddirektor -
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      Tel.: 07 11 / 231 3430
hermann.schroeder@im.bwl.de

12. Mai 2012 - nicht versäumen:
TAG DER OFFENEN TÜR
an der Landesfeuerwehrschule

mehr unter www.lfs-bw.de/Seiten/tdot_2012.aspx