von IM
u Ihrer Info:
Ab 19. Januar 2013 wird das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C und CE von 18 auf 21 Jahre angehoben. Hintergrund ist die 3. EU-Führerschein-Richtlinie, in der eine entsprechende Regelung vorgesehen ist.
Siehe auch unter
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen-ab-2013.htm
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Schröder
Innenministerium
Baden-Württemberg
Referat 43 \"Feuerwehr,
Rettungsdienst, Fernmeldewesen\"
- Landesbranddirektor -
Postfach 10 24 43
70020 Stuttgart
Tel.: 07 11 / 231 3430
hermann.schroeder@im.bwl.de
12. Mai 2012 - nicht versäumen:
TAG DER OFFENEN TÜR
an der Landesfeuerwehrschule
mehr unter www.lfs-bw.de/Seiten/tdot_2012.aspx