An die
- Mitglieder des Präsidiums
- Mitglieder des Vereinsausschusses
- feuerwehrtechnischen Beamten
- Feuerwehrkommandanten der Stadtkreise
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Sehr geehrte Kameraden,
wir haben Sie bereits über die anstehende EU-Arbeitsrichtline informiert. Danach erwägt die EU-Kommission, die EU-Arbeitszeitrichtline so zu verändern, dass künftig ehrenamtiliche Tätigkeit in den Anwendungsbereich der EU-Arbeitszeitrichtline fallen würde. Der Vorstand des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg lehnt dies strikt ab. Ehrenamtlicher Feuerwehrdienst muss auch künftig ohne Anrechung auf Arbeitszeiten möglich sein. Sonst wäre das in 160 Jahren bewährte Hilfeleistungssystem der deutschen Feuerwehren am Ende.
Präsident Dr. Frank Knödler hat dies in Briefen an Innenminister Reinhold Gall, den Minister für Bundesrat, Europa und Internationale Angelegenheiten Peter Friedrich, die aus Baden-Württemberg kommenden Europaabgeordneten und auch an EU-Kommissar Günter Oettinger dargestellt und unter anderem geschrieben:
„Mit großer Sorge beobachten wir die aktuelle Diskussion zur EU-Arbeitszeitrichtlinie. Nach der Richtlinie ist eine Höchstgrenze der Arbeitszeitrichtlinie von 48 Stunden pro Woche vorgeschrieben. Die EU-Kommission möchte dabei in bestimmten Fällen die ehrenamtliche Tätigkeit auf die Arbeitszeit anrechnen lassen. Dies soll vor allem dann gelten, wenn Ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, die auch von Angestellten und Beamten gemacht werden, was letztendlich auch bei den Freiwilligen Feuerwehren der Fall ist.
Derzeit verhandeln die Tarifpartner (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) über die Änderung der Arbeitszeitrichtlinie, zunächst bis September diesen Jahres. Sollte dabei Einvernehmen erzielt werden, wird die Kommission diese Übereinkunft übernehmen. Den Mitgliedstaaten obliegt dann die nationale Umsetzung. Sollten die Verhandlungen scheitern, ist ein Änderungsvorschlag der EU-Kommission zu erwarten. Nach einer Mitteilung des deutschen Feuerwehrverbandes hält der zuständige EU-Kommissar Laszlo Andor eine Ausnahme von Feuerwehrleuten und explizit auch von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren nicht für angemessen. Er befürwortet vielmehr, in der Richtlinie künftig besondere Bestimmungen auch für Freiwillige Feuerwehrangehörige festzuschreiben. Dies geht aus seinem Brief hervor, der den Deutsche Feuerwehrverband am 31. Januar 2012 erreicht hat.
Die Konsequenz einer derartigen Auslegung wäre das Ende des Systems der Freiwilligen Feuerwehren in der bisherigen, über 150 Jahre bewährten Form. Die katastrophalen Auswirkungen sind uns allen bekannt.
Die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union kann für die Freiwilligen Feuerwehren nicht gelten. Wir lehnen diese Regelung ebenso wie die deutschen Feuerwehren ab!
Ich bitte Sie herzlich, sich dafür einzusetzen, dass es in Baden-Württemberg und in Deutschland auch künftig möglich ist, ehrenamtlichen Feuerwehrdienst zu leisten. Staat und Gesellschaft brauchen die Frauen und Männer, die sich hierzu bereit erklären. Ansonsten wären alle Äußerungen zum Ehrenamt und dessen Bedeutung, vor allem auch aus dem politischen Raum, leere Worthülsen.“
Mit freundlichen Grüßen
Willi Dongus
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Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
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