Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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In der Regel keine Rundfunkgebührenpflicht für Freiwillige Feuerwehren

von LFV BW

Sehr geehrte Kameraden,

wir haben in den letzten Monaten mehrfach über die neue Rundfunkgebührenpflicht unter Hinweis auf Mitteilungen der GEZ berichtet.

Der Gemeindetag Baden-Württemberg teilt in der beiliegenden GT-Info Nr. 7 zum Rundfunkbeitrag von Feuerwehren und derer Fahrzeuge u.a. folgendes mit:

Bei kleinen örtlichen freiwilligen Feuerwehren ist in der Regel kein Arbeitsplatz eingerichtet und sie verfügen darüber hinaus über keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Demnach sind sie mangels eingerichteten Arbeitsplätzen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit.

Auch Fahrzeuge der freiwilligen Feuerwehr sind von der Rundfunkgebühr befreit, wenn bei ihnen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist.

Wegen Details verweise ich auf die Anlage.


Mit freundlichen Grüßen

Willi Dongus

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Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
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70794 Filderstadt
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