Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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IMK für Erhalt der Feuerschutzsteuer

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den gemeinsamen Bemühungen zum Erhalt der Feuerschutzsteuer und ihrer Zweckbindung können wir jetzt auch die Innenministerkonferenz an unserer Seite wissen.

Die IMK hat bei ihrer Herbsttagung in Potsdam beschlossen, sich für den Erhalt als Ländersteuer zur zweckgebundenen Finanzierung des Brandschutzes einzusetzen. Damit trägt unsere gemeinsame Arbeit erste Früchte. Auf die Schreiben an den Vorsitzenden der IMK, die Vorsitzenden der Föderalismuskommission und Mitglieder des Deutschen Bundestages durch den DFV verweise ich.

Zu dem Beschluss der IMK haben wir mit beigefügter Pressemitteilung Stellung genommen. In der Anlage finden Sie Presseinformationen des DFV, der IMK (sh. Seite 6) und des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bitte nehmen Sie die Beschlusslage der IMK zum Anlass, auch bei Ihren Landesregierungen noch einmal für die Zweckbindung der Feuerschutzsteuer einzutreten.

Mit herzlichem Dank
und freundlichen Grüßen

Sönke Jacobs
Bundesgeschäftsführer

Deutscher Feuerwehrverband
Reinhardtstraße 25
10117 Berlin

Telefon (030) 288848822
Telefax (030) 288848809