Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Hinweise zum Einsatz von Tauchmotorpumpen

von IM

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

in den letzten Tagen wurde das Urteil in Verbiindung mit einem tödlichen Unfall eines Feuerwehrangehörigen beim Hochwassereinsatz in Kontal-Münchingen gesprochen. Ich übersende Ihnen hierzu beiliegenden Zeitungsbericht.

 

 

Ich nehme dies zum Anlass, die Feuerwehren nochmals auf den richtigen und sicheren Umgang mit Tauchmotorpumpen hinzuweisen.

 

 

Klare Aussagen hierzu sind in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (Seiten 68 und 69 -

http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/show/1200373/fwdv1_september_2006.pdf)

getroffen. Dankenswerterweise hat Herr Obergoeker von der UKBW ergänzend eine umfängliche Darstellung hierzu erstellt. Diese liegt als Anlage dieser eMail bei und wird auch in der nächsten Brandhilfe erscheinen.

 

 

Ich bitte Sie, die Feuerwehren in Ihrem Zuständigkeitsbereich über das richtige und sichere Verhalten zu unterrichten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Schröder

 

 

    Innenministerium

  Baden-Württemberg

- Landesbranddirektor -

   Postfach 10 24 43

     70020 Stuttgart

 Tel.: 07 11 / 231 3520

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