Sehr geehrte Kameraden,
im Gesetzblatt für Baden-Württemberg Nr. 2 vom 24. Februar 2012 ist auf Seite 62 die „Himmelslaternenverordnung“ des Innenministeriums Baden-Württemberg veröffentlicht worden. Danach ist das Aufsteigenlassen von unbemannten ballonartigen Leuchtkörpern, bei denen der Auftrieb durch die von einer eigenen offenen Feuerquelle erwärmte Luft erzeugt wird, verboten.
Das Innenministerium hat damit auch einem Anliegen der Feuerwehren und des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg entsprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Dongus
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Geschäftsführer
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