Sehr geehrte Damen und Herren,
die Verwendung von Himmelslaternen erfreut sich einer immer stärkeren Beliebtheit. Sowohl im privaten Bereich wie auch bei öffentlichen Veranstaltungen werden die ursprünglich aus Asien stammenden Flugkörper gerne verwendet. Offensichtlich steht die nächste Generation der Himmellaternen schon kurz vor der Vermarktung. Durch nachgehängte pyrotechnische Feuerwerkskörper sollen die visuellen Effekte weiter verbessert und die Laternen noch interessanter ausgestaltet werden.
Der Deutsche Feuerwehrverband spricht sich ausdrücklich für ein Verbot von Himmelslaternen aus. Trotz aller unterschiedlicher Rechtsauffassungen und -grundlagen in den Ländern muss unmissverständlich zur Kenntnis genommen werden, dass von Himmelslaternen konkrete Brandrisiken ausgehen. Sofort nach dem Start sind die Flugkörper unkontrollierbar und ausschließlich den äußeren und Witterungsbedingungen ausgesetzt. Warn- bzw. Anwendungshinweise haben aus der Sicht des DFV nur deklaratorische Wirkung und werden nachhaltig nicht für eine Gefahrenminimierung reichen. Der DFV spricht sich für ein bundesweites und bundeseinheitliches Verbot der Himmelslaternen aus.
Der Ausschuss "Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung" des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (AFKzV) hat sich in seiner 23. Sitzung am 25./26.
Februar 2009 in Celle auf Initiative des DFV erneut mit den von Himmelslaternen ausgehenden Gefahren auseinandergesetzt. Präsident Hans-Peter Kröger selbst hatte die Gelegenheit in Celle unsere Auffassung zu vertreten.
Der AFKzV hat den Bericht des Präsidenten zur Kenntnis genommen und den Bund gebeten, in der Herbst-Sitzung 2009 über die Bestrebungen des Bundesverkehrsministeriums zu berichten.
Das Bundesministerium des Innern hat bereits reagiert und ist mit Schreiben vom 2. April 2009 an die Mitglieder des AFKzV herangetreten (siehe Anlage).
Das BMI teilt darin mit, dass das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) beabsichtigt, die von dem Gebrauch von Himmelslaternen ausgehenden Gefahren für den Luftverkehr luftrechtlich zu regeln. Ein entsprechender Verordnungsentwurf befindet sich bereits in der Abstimmung.
Damit wird aber lediglich der Aufstieg bzw. die Verwendung von Himmelslaternen in der unmittelbaren Nähe von Flugplätzen und das nur während der Betriebszeit erfasst. Unsere Forderung, nämlich ein generelles Verbot, geht hingegen weiter. Das BMVBS hält es jedoch nicht für geboten, im unkontrollierten Luftraum entsprechende Verbotsregelungen zu fassen und verweist im Hinblick auf die Gewährleistung des Brandschutzes auf das Ordnungsrecht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir, dass Sie sich mit den zuständigen Landesdienststellen in Verbindung setzen und hier für landesrechtliche bzw.
kommunale Regelungen werben.
Rudolf Römer
stv. Bundesgeschäftsführer und Leiter Facharbeit
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Bundesgeschäftsstelle
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