Sehr geehrte Kameraden, nach dem Bundestag hat bereits am 1. März 2013 auch der Bundesrat das sog. „Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz“ verabschiedet. Unter anderem wird damit die Übungsleiterpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2013 von 2.100 Euro auf 2.400 Euro pro Jahr erhöht. Weitere Regelungen betreffen die Arbeit der Vereine, als auch der Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände. Wegen Einzelheiten verweise ich auf die beiliegende Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen. Offen ist noch die Erhöhung der steuerfreien Betrages bei Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen. Dieser beträgt seit 2007 jährlich 2.100 Euro. Seinerzeit wurde er nach der Erhöhung der Übungsleiterpauschale an diese angepasst.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Dongus
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