Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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GEMA Vergütungssätze - Gebührenfreie Feuerwehrveranstaltungen

Seit 1975 hat der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte GEMA einen Rahmenvertrag. Danach sind für eine Reihe von Veranstaltungen der Feuerwehren durch die Zahlung eines Jahrespauschalbetrages die Aufführungstantiemen für Musikaufführungen abgegolten.

Die GEMA hat diesen Vertrag zum 31.12.2008 gekündigt vor allem aus Kostengründen. Da die Vorteile eines Rahmenvertrages auch für die Feuerwehren auf der Hand liegen, hat das Präsidium des Landesfeuerwehrverbandes beschlossen, den Vertrag mit der GEMA neu zu verhandeln und abzuschließen. Am 2. April 2009 wurde eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Vertrag unterschrieben, die rückwirkend ab dem 1.1.2009 gültig ist. Danach fallen jährliche Kosten von 8 Euro pro aktiver Feuerwehrabteilung an. Damit sind wesentliche Veranstaltungen der Feuerwehren, bei denen Musik aufgeführt wird, tantiemenfrei. Von den 8 Euro stellt der Landesfeuerwehrverband 6 Euro den Stadt- und Kreisfeuerwehrverbänden in Rechnung, da er diese Kosten nicht mit eigenen Mitteln finanzieren kann. Die restlichen Kosten bringt der Verband mit Eigenmitteln auf.

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