Am 22. November 2007 haben wir über die Erhöhung der Übungsleiterpauschale
von 1.848 Euro auf 2.100 Euro pro Jahr rückwirkend zum 1. Januar 2007
berichtet.
Der Bundesrat hat in den Beratungen des Gesetzes zur weiteren Stärkung des
Ehrenamtes eine Entschließung gefasst, die Erhöhung des Freibetrages für
Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen ebenfalls wie den
Übungsleiterfreibetrag von 154 Euro auf 175 Euro bereits rückwirkend ab dem
1. Januar 2007 anzuwenden.
Dem kommt das Bundesministerium der Finanzen nach mit einem Schreiben vom
20. Dezember 2007. In diesem heißt es:
" Das Bundeskabinett hat am 7. November 2007 die Entschließung des
Bundesrates für eine Vorgriffsregelung zu R 3.12 Abs. 3 LStR 2008 ab 1.
Januar 2007 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Die mit den Lohnsteuerrichtlinien 2008 (BStBl 2007 I Sondernummer 1 vom 20.
Dezember 2007) von 154 Euro auf 175 Euro erhöhten steuerfreien
Mindestbeträge für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an
öffentliche Dienste leistende Personen in R 3.12 Abs. 3 LStR 2008 sind
erstmals ab dem 1. Januar 2007 anzuwenden."
Von dieser Änderung sind Feuerwehrangehörige positiv betroffen.
Entschädigungen, die für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst gewährt werden
und nicht der Übungsleiterpauschale unterliegen, sind somit ab 1. Januar
2007 bis zu einem Betrag von 175 Euro im Monat steuerfrei. Dies ergibt einen
Jahresbetrag von 2.100 Euro, da nicht ausgeschöpfte Monatsbeträge auf andere
Monate übernommen werden können.
Wie bereits am 22. November 2007 mitgeteilt, hat der Landesfeuerwehrverband
Baden-Württemberg im Rahmen der Verabschiedung des Gesetzes zur weiteren
Stärkung des bürgerlichen Engagements versucht, den Freibetrag für
Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen gleichzeitig mit dem
Übungsleiterfreibetrag zu erhöhen. Durch die Entschließung des Bundesrates
und die Zustimmung des Bundeskabinettes waren unsere Bemühungen gemeinsam
mit anderen erfolgreich.
Der Brief des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2007 liegt
bei.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Dongus
Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg Röhrer Weg 12
71032 Böblingen
Tel. 07031 727011
Fax 07031 727015
E-Mail verbandfeuerwehr-bw.de
www.feuerwehr-bw.de