Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Fahrberichtungsgesetz

von LFV

An die

- Mitglieder des Präsidiums

- Mitglieder des Vereinsausschusses

- feuerwehrtechnischen Beamte

- Feuerwehrkommandanten der Stadtkreise

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Sehr geehrte Frau Schatz,

sehr geehrte Kameraden,

 

der Landtag von Baden-Württemberg hat am 15. Dezember 2010 das Fahrberichtungsgesetz verabschiedet. Dieses führt eine landesrechtliche Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t u.a. für die Feuerwehren ein. Die Regelung für Fahrzeuge bis 7,5 t steht auf Bundesebene noch aus; erst wenn diese getroffen ist, kann auch auf Landesebene eine entsprechende Relegung getroffen werden.

 

Die Ausbildung und Prüfung erfolgt jeweils organisationsintern, für uns also bei den Freiwilligen Feuerwehren. Die Landesregierung wird durch das Fahrberechtigungsgesetz ermächtigt, die Einzelheiten betreffend den Inhalt, den Umfang und die Durchführung der Ausbildung und Prüfung durch Rechtsverordnung zu regeln. Diese steht noch aus.

 

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für ein ruhiges, besinnliches Weihnachtsfest ebenso wie für ein erfolgreiches, gesundes Jahr

2011

 

Willi Dongus

Geschäftsführer

Landesfeuerwehrverband

Baden-Württemberg

Röhrer Weg 12

71032 Böblingen

Tel. 07031 727011

Fax 07031 727015

E-Mail verbandfeuerwehr-bw.de

www.feuerwehr-bw.de