Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Einführung der Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

von LFV BW

Sehr geehrte Kameraden,  

die Regierungsfraktionen von Grüne und SPD haben den beiliegenden Antrag zur Änderung der Landesbauordnung von Baden-Württemberg eingebracht. Danach soll in § 15 LBO ein neuer Absatz 7 angefügt werden, der den Einbau von Rauchwarnmeldern verpflichtend einführt. Bestehende Gebäude sind bis zum 31. August 2014 nachzurüsten.   Dieser Gesetzentwurf wird vom Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg ausdrücklich und nachhaltig begrüßt. Bereits 2004 haben die Delegierten der Versammlung des Landesfeuerwehrverbandes in einer Resolution den Einbau der Melder gefordert.

Mit freundlichen Grüßen  

Willi Dongus  

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Geschäftsführer

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