Sehr geehrte Kollegen
bei unserer letzten Titisee-Tagung wurde die Frage der künftigen Verfahrensweise bei G26-Untersuchungen in Verbindung mit der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung gestellt. Auf unsere Nachfrage wurde uns von der UKBW mitgeteilt, dass die DGUV ein Infoblatt vorbereitet. Dieses liegt zwischenzeitlich vor.
Das Infoblatt erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis und wir stellen die Weitergabe an die Feuerwehren anheim.
Über die rechtlichen Grundlagen für die Eignungsuntersuchung bei Berufsfeuerwehrangehörigen werde ich in der nächsten AGBF-Sitzung berichten.
Wir danke der UKBW für ihr Engagement in dieser Sache.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Schröder
Innenministerium Baden-Württemberg
Leiter Referat 43 „Feuerwehr, Rettungsdienst, Fernmeldewesen“
- Landesbranddirektor -
Postfach 10 34 65, 70029 Stuttgart
Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart
Tel.: +49 7 11 / 231 3430
hermann.schroeder@im.bwl.de
Nehmen Sie sich eine Minute Zeit,
für die Sicherheit derjenigen,
die Ihnen nahe stehen!
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