Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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DFV-Informationen zu Änderungen im Fahrerlaubnisrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der vergangenen Präsidialratssitzung am 5. März 08 in Berlin wurde eine
Raum stehende Änderung („Verschärfung") der „Führerscheinausbildung in der
Klasse C" kurz diskutiert. Aufgrund der verbreiteten Unsicherheit zu diesem
Thema soll an dieser Stelle kurz erörtert werden welche Änderungen erfolgen.

Laut Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der
Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (siehe Anlage) gilt:

Neuerwerber des LKW- bzw. Busführerscheins müssen zusätzlich zum Erwerb der
entsprechenden Fahrerlaubnisklassen eine Grundqualifikation über
tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse absolvieren und hierüber eine
Prüfung bei der IHK ablegen. Alle gewerblichen LKW- und Busfahrer müssen ab
10. September 2008 (Bus) bzw. 10. September 2009 (LKW) im 5-Jahres-Turnus
eine Weiterbildung absolvieren. Zu beachten ist, dass sich der
Anwendungsbereich dieses Gesetzes nur auf Fahrten im Güterkraft- oder
Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken erstreckt, also nicht für die
Feuerwehren relevant ist.

Bleibt abschließend zu klären, ob Berufs- oder Werkfeuerwehrleute unter
diese Regelung fallen, also sinngemäß als Berufskraftfahrer gelten. Auch
dies wird durch das BKrFQG ausdrücklich verneint, Feuerwehren sowie Zivil-
und Katastrophenschutz fallen generell nicht unter den Regelungsbereich des
Gesetzes (vgl. § 1 [Anwendungsbereich] II Nr. 2 a. E. BKrFQG).

 

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Carsten-Michael P i x
Referent für Facharbeit

Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Reinhardtstraße 25
10117 Berlin
Telefon (030) 28 88 48 8-28
Telefax (030) 28 88 48 8-09
E-Mail pixdfv.org

 

Verweis auf die Information des Landesbranddirektors vom 25. März 2008