Aus gegebenem Anlass erinnere ich daran, dass Anträge auf Ehrungen bei der Geschäfsstelle sechs Wochen vor der Verleihung eingehen müssen. Nur in wirklich dringenden und unvorhersehbaren Fällen genügen vier Wochen. Kurzfristiger eingehende Anträge können nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden.
Mit herzlichen Grüßen
Willi Dongus
Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
Röhrer Weg 12
71032 Böblingen
Tel. 07031 727011
Fax 07031 727015
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