Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Änderung des Rettungsdienstgesetzes

von LFV

An die

- Mitglieder des Präsidiums

- Mitglieder des Vereinsausschusses

- feuerwehrtechnischen Beamte

- Feuerwehrkommandanten der Stadtkreise

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Sehr geehrte Frau Schatz,

sehr geehrte Kameraden,

 

im jüngsten Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 18. November 2009 Nr. 20 ist auf den Seiten 643 ff. die Änderung des Rettungsdienstgesetzes für Baden-Württemberg veröffentlicht (Anlage). Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Willi Dongus

Geschäftsführer

Landesfeuerwehrverband

Baden-Württemberg

Röhrer Weg 12

71032 Böblingen

Tel. 07031 727011

Fax 07031 727010

E-Mail verbandfeuerwehr-bw.de