von LFV
An die
- Mitglieder des Präsidiums
- Mitglieder des Vereinsausschusses
- feuerwehrtechnischen Beamte
- Feuerwehrkommandanten der Stadtkreise
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Sehr geehrte Frau Schatz,
sehr geehrte Kameraden,
im jüngsten Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 18. November 2009 Nr. 20 ist auf den Seiten 643 ff. die Änderung des Rettungsdienstgesetzes für Baden-Württemberg veröffentlicht (Anlage). Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Dongus
Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband
Baden-Württemberg
Röhrer Weg 12
71032 Böblingen
Tel. 07031 727011
Fax 07031 727010
E-Mail verbandfeuerwehr-bw.de