Sehr geehrte Damen und Herren,
sicherlich auch im Kontext der anstehenden Europawahl am kommenden Sonntag ist zur Schaffung einer Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren der Eindruck erweckt worden, eine für die Feuerwehren akzeptable Regelung sei jetzt sicher. Gerne informieren wir deshalb über den aktuellen Diskussionsstand:
Präsident Hans-Peter Kröger sitzt zusammen mit dem Vorsitzenden des LFV Bayern, Herrn Alfons Weinzierl, und dem stv. Vorsitzenden des LFV Schleswig-Holstein, Herrn Walter Behrens, am „Runden Tisch" des zuständigen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Es haben bislang zwei Termine stattgefunden, der dritte Termin ist für kommenden Montag, 8. Juni 2009, in Berlin, anberaumt.
Unsere Stellungnahme zum Entwurf einer (...) Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (Datenblatt-Nr. 16/12188, Stand: 17.04.2009) stellen wir anliegend gerne zur Verfügung. Daraus ist die klare und mit den Ordentlichen Mitgliedern abgestimmte Position des DFV erkennbar.
Der Bundesrat ist bei seiner Sitzung am 15. Mai 2009 bei zwei konkurrierenden Entwürfen des Innen- und des federführenden Verkehrsausschusses der Stellungnahme des Innenausschusses gefolgt. Diese basiert auf den Kernforderungen des DFV. Außerdem definiert die Stellungnahme die Feuerwehren als integralen Bestandteil des Katastrophenschutzes in Deutschland und schafft damit die Grundlage, dass zur Ausweitung der Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 t durch die in Artikel 4 Absatz 5 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG eröffneten Ausnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht werden kann.
Die Bundesregierung steht den Vorschlägen kritisch gegenüber und hat zwischenzeitlich durch eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates festgestellt, dass im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben zwingend für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen über 3,5 to. bis 7,5 to.
zulässiger Gesamtmasse eine Prüfung bestanden werden muss.
Zur Frage, ob die Fahrzeuge der Feuerwehren in Deutschland dem Katastrophenschutz zuzuordnen sind und damit unter eine Ausnahmeregelung der Europäischen Führerschein-Richtlinie fallen, hat die Europäische Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr, mit Schreiben vom 13. Mai 2009 mitgeteilt, dass eine Eingliederung künftig nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Dies bedürfe jedoch noch einer entsprechenden juristischen Prüfung.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.
Eine Ablichtung des Schreibens vom 13. Mai 2009 ist als Anlage beigelegt.
Zusammenfassend kann damit festgestellt werden, dass zum heutigen Zeitpunkt
* die Änderung des Fahrerlaubnisrecht noch nicht verbindlich
verabschiedet ist
* es noch keine Ausnahmeregelung für die
Feuerwehr/Hilfsorganisationen
im Kontext der europäischen Führerschein-Richtlinie gibt und
* deshalb noch immer gilt, dass mit dem Führerschein der FSK B
nur
Fahrzeuge bis 3,49 to gefahren werden dürfen
Bitte informieren Sie Ihre Abgeordneten entsprechend.
Über den Fortgang der Angelegenheit werden wir zeitnah informieren.
Rudolf Römer
stv. Bundesgeschäftsführer und Leiter Facharbeit
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Bundesgeschäftsstelle
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