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Schutz & Prävention

Der Schutz und die Prävention haben für die Kreisjugendfeuerwehr Reutlingen einen besonders hohen Stellenwert. Der Themenbereich Schutz ist in verschiedenen Bereichen der Feuerwehr fest verankert und spiegelt sich deutlich in unserem Leitsatz wider. Dabei verstehen wir Schutz nicht ausschließlich im Sinne des Selbst- und Personenschutzes im Einsatz- und Ausbildungsdienst. Vielmehr umfasst unser Schutzverständnis auch den besonderen Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen.

 

Ein zentrales Anliegen ist es, Feuerwehrmitglieder in ihrer jeweiligen Rolle und Funktion für dieses Thema zu schützen, aufzuklären und zu sensibilisieren. Durch gezielte Information, Präventionsarbeit und klare Handlungssicherheit sollen sie befähigt werden, Verantwortung bewusst wahrzunehmen, Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln. Unser Ziel ist es, ein sicheres, respektvolles und vertrauensvolles Umfeld zu schaffen, in dem sich Kinder und Jugendliche frei entfalten, entwickeln und engagieren können. Prävention, Aufmerksamkeit und verantwortungsvolles Handeln bilden dabei die Grundlage unseres pädagogischen und feuerwehrfachlichen Handelns.

 

   Schutz und Prävention Logo 

„Gewalt(formen) an Kindern und Jugendlichen? – Das betrifft unsere Feuerwehr zum Glück nicht!“

Solche und ähnliche Aussagen spiegeln ein weit verbreitetes gesellschaftliches Verständnis dieses sensiblen Themenbereichs wider. Statt jedoch zu fragen, „Betrifft uns dieses Thema überhaupt?“, sollte der Fokus vielmehr darauf liegen:
 

Wie gut ist die Feuerwehr im Bereich Gewaltschutz aufgestellt?

 

Gewalt kann in unterschiedlichen Formen auftreten. Dazu zählen psychische, körperliche und sexualisierte Gewalt. Eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen ist dabei nicht auf einzelne Bereiche beschränkt, sondern kann grundsätzlich in jeder Organisation, Einrichtung oder Gruppierung stattfinden. Einen besonderen Schutzbedarf haben Kinder und Jugendliche im Fachbereich der Jugendfeuerwehr. Sie gelten im Sinne des Strafgesetzbuches als Schutzbefohlene und stehen damit in einem besonderen Betreuungs- und Abhängigkeitsverhältnis. Daraus ergeben sich klare gesetzliche Vorgaben und Verantwortlichkeiten, insbesondere im Hinblick auf den Schutzauftrag gegenüber minderjährigen Personen. Die Jugendfeuerwehr begleitet Kinder und Jugendliche im Bereich der außerschulischen Jugendbildung. Ziel ist es, durch altersgerechte und nachhaltige Angebote an feuerwehrtechnische Themen heranzuführen. Darüber hinaus sollen junge Menschen aktiv an gesellschaftlichen Entwicklungsprozessen beteiligt werden. Bedürfnisorientierte Angebote fördern dabei Selbstverwirklichung, Selbstbestimmung sowie soziale und personale Kompetenzen.

 

Die in der Jugendfeuerwehr tätigen Feuerwehrangehörigen engagieren sich überwiegend ehrenamtlich und stehen in regelmäßigem, engem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen. Aufgrund dieses kontinuierlichen Kontakts können sie in Situationen geraten, die eine besondere Sensibilität, Handlungssicherheit und fachliche Unterstützung erfordern. Zur Stärkung und Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen wurde das Fachgebiet „Menschen, Vielfalt und Soziales“ eingerichtet. Ziel dieses Fachgebiets ist es, Feuerwehrmitglieder in ihrem Ehrenamt zu begleiten, zu beraten und in herausfordernden Situationen zu unterstützen. Das Angebot „Unterstützung im Ehrenamt“ umfasst sowohl Fachberatung als auch Einzelfallhilfe und richtet sich an Kinder- und Jugendgruppenleiter*innen, Jugendwart*innen, Ausbilder*innen sowie Führungskräfte. Es dient der Prävention, der frühzeitigen Erkennung möglicher Gefährdungslagen und der fachlich fundierten Einschätzung von Situationen. Darüber hinaus trägt das Angebot zur Stärkung der Handlungskompetenz, zur Sensibilisierung für Grenzverletzungen und zur Sicherstellung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Schutzbefohlenen bei. Ziel ist es, eine sichere, transparente und wertschätzende Umgebung für Kinder, Jugendliche und ehrenamtlich Tätige innerhalb der Jugendfeuerwehr nachhaltig zu gewährleisten.

 

KINDESWOHLGEFÄRDUNG

Kindeswohlgefährdung und Schutzauftrag

Von einer Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 BGB wird gesprochen, wenn das körperliche, seelische oder geistige Wohl eines Kindes oder Jugendlichen durch Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch gefährdet, verletzt oder geschädigt wird.

Das Kindeswohl und der damit verbundene Schutzauftrag stehen im Zentrum der Kinder- und Jugendarbeit. Dies gilt in besonderem Maße auch für die Arbeit innerhalb der Jugendfeuerwehr. Vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen wird dem Themenbereich sexualisierte Gewalt und sexuelle Grenzverletzungen eine besondere Bedeutung beigemessen. Ziel ist es, diesen Bereich gezielt hervorzuheben und die Aufklärungs- und Präventionsarbeit weiter zu stärken. Sexualisierte Gewalt umfasst ein breites Spektrum an grenzüberschreitenden Handlungen. Dazu zählen unter anderem Übergriffe in die Intim- und Privatsphäre von Schutzbefohlenen, insbesondere von Minderjährigen. Der Missbrauch von Vertrauen sowie das Ausnutzen von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen gegenüber Kindern und Jugendlichen sind in keiner Form akzeptabel und werden ausdrücklich nicht toleriert.

 

Sensibilisierung statt Misstrauen

Ziel der Präventionsarbeit ist es ausdrücklich nicht, Misstrauen zu schüren oder jede Person unter Generalverdacht zu stellen. Vielmehr liegt der Fokus auf der Sensibilisierung und Stärkung der ehrenamtlich Tätigen. Eine klare Haltung, Aufmerksamkeit für Grenzverletzungen und ein bewusster Umgang mit Nähe und Distanz sollen dazu beitragen, Kindern und Jugendlichen innerhalb der Feuerwehr einen sicheren Schutzraum zu bieten. Studien zeigen, dass etwa jede siebte Person im Kindes- und Jugendalter Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt gemacht hat. Diese Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit von Prävention und Aufklärung.

 

Nähe, Grenzen und Entwicklung

Die Pubertät stellt für Heranwachsende eine Phase großer Veränderungen, Unsicherheiten und Orientierungsprozesse dar. In dieser Zeit setzen sich Jugendliche intensiver mit ihrer eigenen Sexualität sowie mit persönlichen Grenzen auseinander. Das individuelle Grenzempfinden ist dabei sehr unterschiedlich ausgeprägt. Was für ein Kind oder einen Jugendlichen als selbstverständlich oder angenehm empfunden wird, kann für andere bereits als unangenehm oder grenzüberschreitend erlebt werden. Auch vermeintlich gut gemeinte Gesten, wie eine tröstende Umarmung, können unterschiedlich wahrgenommen werden und erfordern daher ein hohes Maß an Sensibilität.

 

Sexualisierte Gewalt im digitalen Raum

Mit der zunehmenden Digitalisierung hat sich auch das Spektrum sexualisierter Gewalt erweitert. Themen wie Selbstdarstellung in sozialen Netzwerken, „Sexting“ sowie daraus entstehendes Cybermobbing gehören für viele Kinder und Jugendliche inzwischen zum Alltag. Die Sensibilisierung für Risiken im digitalen Raum und eine altersgerechte Aufklärungsarbeit sind daher fester Bestandteil der Präventionsarbeit im Kinder- und Jugendschutz. Betreuer*innen, Ausbilder*innen und Führungskräfte sind gefordert, diese Entwicklungen wahrzunehmen, ein entsprechendes Feingefühl zu entwickeln und ihre fachliche Kompetenz kontinuierlich zu erweitern. Nur so kann eine nachhaltige und wirksame Präventionsarbeit vor Ort umgesetzt werden.

 

Besondere Anforderungen in Kindergruppen

Mit der Einrichtung von Kindergruppen innerhalb der Jugendfeuerwehr entstehen zusätzliche Anforderungen an Betreuung und Schutz. Gerade jüngere Kinder können sexuelle Grenzverletzungen häufig noch nicht einordnen oder benennen. Umso wichtiger ist es, besonders aufmerksam zu sein, sensibel zu reagieren und Kindern niedrigschwellige Möglichkeiten zur Mitteilung und Unterstützung zu bieten. Wie Kinder und Jugendliche in der Obhut der Jugendfeuerwehr gestärkt, geschützt und begleitet werden können, ist Bestandteil der angebotenen Fortbildungen. Ergänzend dazu stehen Materialien zur Verfügung, die Ehrenamtlichen und Führungskräften als praxisnahe Hilfestellung im Alltag dienen.

UNTERSTÜZUNG IM EHRENAMT

Die Fachberatung kann von Kinder- und Jugendgruppenleiter*innen, von dem/ der Jugendwart*in, von dem/ der Ausbilder*in und Führungskräften in Anspruch genommen werden.

  • Umgang mit Kindern und Jugendlichen (mit sozial,- emotionalen Schwierigkeiten, mit gesellschaftlicher Benachteiligung, mit besonderem Förderbedarf) 

  • Kindeswohlgefährdung 

  • Übergriffe und Grenzverletzungen 

  • Konfliktberatung (Einzeln – und Gruppenkonflikte) 

  • Ausgrenzungen und Mobbing

  • Kinder- und Jugendbeteiligung in der Feuerwehr 

  • Nachwuchsförderung 

  • Individuelle Team- und Gruppenförderung 

  • Zusammenarbeit (zum Beispiel mit Eltern, Erziehungsberechtigten, Fach-personal, Führungskräften und externen Kooperationspartner*innen) 

  • Unterstützung in Projektentwicklung und -förderung 

 

Manuela Buck

Sozialpädagogin I Kinderschutzfachkraft (IseF)
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen | Frauenbeauftragte | FG Menschen, Vielfalt & Soziales

E-Mail:  

VERHALTEN IM VERDACHTSFALL

Ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung stellt für Ehrenamtliche, Betreuer*innen und Führungskräfte eine besondere Situation dar. Oft gehen damit Unsicherheit, emotionale Betroffenheit und die Sorge einher, etwas falsch zu machen. Gleichzeitig besteht die Verantwortung, das Wohl des Kindes oder Jugendlichen in den Mittelpunkt zu stellen und angemessen zu handeln.

Um in solchen Fällen Orientierung und Handlungssicherheit zu bieten, wurden klare Handlungsleitlinien entwickelt. Sie sollen dabei unterstützen, strukturiert, sachlich und verantwortungsbewusst vorzugehen, ohne vorschnelle Schlüsse zu ziehen oder eigenständige Ermittlungen vorzunehmen. Ein ruhiges, reflektiertes Handeln sowie das Wissen um Zuständigkeiten und Unterstützungsangebote sind hierbei von zentraler Bedeutung. Der folgende Ablaufplan stellt ein verbindliches Vorgehen im Verdachtsfall dar. Er beschreibt die einzelnen Schritte von der Wahrnehmung und Einordnung eines Verdachts über die Dokumentation bis hin zur Weitergabe an zuständige Stellen. Dabei wird deutlich, wann fachliche Beratung einzubeziehen ist und welche Rolle Leitungspersonen und externe Fachstellen übernehmen. Die Handlungsleitlinien dienen sowohl dem Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen als auch der Absicherung der ehrenamtlich Tätigen. Sie schaffen Transparenz, fördern ein einheitliches Vorgehen innerhalb der Jugendfeuerwehr und tragen dazu bei, Verantwortung bewusst und professionell wahrzunehmen.

 

Umgang mit betroffenen Kindern und Jugendlichen

Wenn ein Kind/ Jugendlicher mir etwas erzählt?

  • Ich höre (aufmerksam) zu.

  • Ich glaube dem Kind/ Jugendlichen und nehme Sie/ Ihn (die Sachlage) ernst.

  • Ich bleibe ruhig und überstürze nichts.

  • Ich beziehe eine sachliche Stellung und versichere dem Kind/ Jugendlichen das sie/er keine Schuld trägt.

  • Tröste das Kind/ Jugendlichen bei Bedarf.

  • Loben Sie das Kind / Jugendlichen für den Mut und das Vertrauen (das das Kind/ Jugendlicher jetzt Hilfe in Anspruch nehmen möchte).

  • Ermutige das Kind/ Jugendlichen zum Sprechen, aber akzeptieren auch, wenn nicht weiter gesprochen wird.

  • Versichern sie, dass andere Kinder oder Jugendliche Ähnliches erlebt haben ("Du bist nicht allein.."!)

  • Verspreche nichts, was Du nicht (ein)halten kannst.

  • Bieten dem Kind/ Jugendlichen an, dass Du für weitere Gespräche offen bist.

  • Verurteile das Kind/ Jugendlichen nicht als "OPFER".

  • Ich beziehe eine sachliche Stellung und versichere dem Kind/ Jugendlichen das sie/er keine Schuld trägt.

  • Entscheidungen/ Maßnahmen sollten mit dem Kind/ Jugendlichen gemeinsam vereinbart werden.

Hier findest du die Hnadlungsleitlinien als PDF:

BERATUNGS- UND ANLAUFSTELLEN #hilfefürdich

FÜR DICH #jugendliche

Fühlst du dich manchmal, als würde alles in deinem Kopf durcheinandergehen oder als wäre alles vernebelt und grau? Vielleicht war alles mal entspannt, aber jetzt weißt du nicht mehr weiter? Du kannst dich nicht konzentrieren, schläfst schlecht oder wirst plötzlich wütend? Es kann auch sein, dass du Schwierigkeiten hast, die richtigen Worte für das zu finden, was du erlebt hast. Eigentlich scheint alles okay zu sein, aber manchmal…?

Es ist wichtig zu wissen, dass du dir Unterstützung holen darfst – egal, was andere sagen oder wenn dir jemand droht.
 

Wusstest du, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf Beratung haben, auch ohne dass die Eltern davon erfahren?

Die Beratungsstellen online und in deiner Region sind für dich da und helfen dir, das zu finden, was du brauchst. Hier kannst du deine schlechten Gedanken oder Gefühle loswerden und alles sagen, was dich belastet oder beschäftigt. Du wirst ernst genommen, und man hört dir zu. Die Beratungsstellen können deine Fragen beantworten und mit dir zusammen überlegen, wie es weitergehen kann. Sie unterstützen dich dabei, deinen Alltag leichter zu gestalten und es dir besser gehen zu lassen.

Du kannst die Beratungsstellen auf verschiedene Arten erreichen: im persönlichen Gespräch, am Telefon, per Mail oder im Chat. Alles ist vertraulich und kostenlos. Zögere nicht, Kontakt aufzunehmen – du bist nicht allein!

 

BERATUNGS- & ANLAUFSTELLE #fürehrenamtliche

Onlineberatung (allgemein)

Externe Anlaufstellen

Kinderschutzhotline

App in Google Play

App in App Store

Website https://kinderschutzhotline.de/

Telefon: (0800) 19 210 00

 

Weißer Ring e.V. – Opferberatung (online, telefonisch und vor Ort)

Website: https://weisser-ring.de/

Opfer-Telefon: (116) 006 (täglich von 7:00 bis 22:00 Uhr)

 

Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen

Telefon: (0800) 011 6016

 

Hilfetelefon – Gewalt an Männern

Telefon: (0800) 12 39 900

 

DFV-Anlaufstelle für sDBG

E-Mail:

Telefon: (030) 28888488-3

PRÄVENTION

SCHUTZKONZEPT

Informationen zum Thema Schutzkonzept, rechtliche Grundlagen und die gesetzlichen Entwicklungen

Wer ist Schutzbefohlen? 

Besonders schutzbedürftig sind die Kinder und Jugendlichen in der Jugendfeuerwehr, die im Strafgesetzbuch als Schutzbefohlene definiert sind und in einem besonderen Betreuungs- und Abhängigkeitsverhältnis stehen. Die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg ist seit 1973 als Jugendverband anerkannt und Träger der freien Jugendhilfe. Das Landesjugendamt (KVJS) legt die rechtlichen Grundlagen nach § 72a SGB VIII sowie die Tätigkeitsprofile nach § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes fest. Der gesetzliche Schutzauftrag für minderjährige Personen ist für Träger der freien Jugendhilfe in § 72a SGB VIII geregelt. Feuerwehrkräfte, die sich ehrenamtlich in den Kinder- und Jugendgruppen der Feuerwehr engagieren, stehen in regelmäßigem Kontakt mit dieser Zielgruppe und sind daher auch immer wieder mit herausfordernden Situationen konfrontiert.

 

Gesetzliche Entwicklung 

Die bevorstehende Reform des „Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ sieht die verbindliche Einführung von Schutzkonzepten in Vereins- und Verbandsstrukturen vor. Dieser Gesetzesentwurf wirft auf kommunaler und Kreisebene zahlreiche Fragen, Unklarheiten und potenzielle Einschränkungen auf. Ziel der Reform ist es, die Strukturen im Bereich der Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu stärken und weiterzuentwickeln. Künftig werden auch Vereine und Verbände, die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe sind, verpflichtet sein, Schutzkonzepte zu erarbeiten, umzusetzen und kontinuierlich zu pflegen. Der Entwurf sieht somit eine verpflichtende Einführung von Schutzkonzepten sowie eine verbindliche Qualitätsentwicklung und -sicherung im Bereich des Gewaltschutzes vor (Referentenentwurf, BMFJS, März 2024).

 

Förderprogramm 

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration unterstützt mit einem Förderprogramm Vereine und Verbände in Baden-Württemberg, die im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Ziel des Programms ist es, an allen Stellen, an denen Kinder- und Jugendarbeit im Freizeitbereich angeboten wird, individuelle Schutzkonzepte zum Schutz vor Gewalt zu entwickeln und umzusetzen. Über das Förderprogramm können finanzielle Mittel für die Inanspruchnahme professioneller externer Beratung beantragt werden, um diese Schutzkonzepte zu erstellen und nachhaltig zu implementieren. Auch wenn die Feuerwehr kommunal organisiert ist und sich nicht formal als Verein definiert, weist sie in der Kinder- und Jugendarbeit vereinsähnliche Strukturen auf. Daher können auch Kommunen für ihre Feuerwehr einen Förderantrag stellen, um eine individuelle Beratung zur Entwicklung eines Schutzkonzepts zu erhalten.

 

Warum ein Schutzkonzept?

  • Es schützt Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene.

  • Es stärkt und schützt ehrenamtliche Mitarbeiter*innen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

  • Es positioniert die Organisation klar im Bereich des Kinderschutzes und sendet eine präventive Signalwirkung an potenzielle Täter*innen.

 

Für weiterführende Informationen darüber, was ein Schutzkonzept ist, welche Bausteine es umfasst und warum es sinnvoll ist, ein individuelles Schutzkonzept für die (Jugend)feuerwehr zu entwickeln, wird die „Handreichung für Fachkräfte und Ehrenamtliche. Schritt für Schritt zum Kinderschutzkonzept in Vereinen und (Jugend)Verbänden“ des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport empfohlen. Wer die Fördergelder für die Feuerwehr in Anspruch nehmen möchte, sollte die Anhänge des Kinderschutzbundes Baden-Württemberg beachten. Für die Begleitung durch einen externen Schutzkonzeptberater*in entstehen keine Kosten für die Feuerwehr. Es müssen lediglich Zeit, Motivation und die erforderlichen Ressourcen aufgebracht werden, um die Entwicklung des Schutzkonzepts zu ermöglichen. (Qualitätszirkel Kreisfeuerwehrverband)

Gemeinsam geht es darum, Risiken frühzeitig zu erkennen, präventive Maßnahmen umzusetzen und ein sicheres, respektvolles Umfeld zu schaffen, in dem alle Mitglieder der Feuerwehr geschützt und unterstützt werden. Weitere Informationen zum Thema Schutzkonzept finden sich auf der Homepage der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg sowie in der TaskCard zur Schutzkonzeptentwicklung.

 

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Weitere Informationen rund um das Thema Schutzkonzept, Rechtliche Grundlage, Gesetzesentwurf, Unterstützungsmaterial, Kooperationspartner*innen und Fördermittel findest du auf unserer digitalen Pinnwand. 

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