Sehr geehrte Kommandanten,
mit Bezug auf die Änderung des Feuerwehrgesetzes, durch die ein Übertritt
von der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilungen bereits mit 17 Jahren
erfolgen kann, wurde angefragt, ob Feuerwehrangehörige, die das 18.
Lebensjahr noch nicht erreicht haben, das Leistungsabzeichen
Baden-Württemberg erwerben können. Nach den Richtlinien zum Erwerb des
Feuerwehr Leistungsabzeichens muss die Gruppe aus 9 aktiven
Feuerwehrangehörigen einer Gemeinde- oder Werkfeuerwehr bestehen. Nach
Aussage der Landesfeuerwehrschule ist ein Jugendlicher, der mit 17 Jahren
von der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilung überwechselt, zwar
Angehöriger der Einsatzabteilung, aber kein aktiver Angehöriger, der
Einsatzdienst versieht. Der Erwerb des Leistungsabzeichens
Baden-Württemberg vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres ist somit nicht
möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Herrmann
Kreisbrandmeister
Walter Herrmann
Landratsamt Reutlingen
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72764 Reutlingen
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