Die vorliegende Handreichung ist als Hilfsmittel für den Feuerwehrkommandant konzipiert, um bei der Teilnahme an einer Brandverhütungsschau die Problemstellen zu erkennen.
Objekte, die der Brandverhütungsschau unterliegen, müssen in Abständen von höchstens
5 Jahren überprüft werden. Zur Brandverhütungsschau kann die Baurechtsbehörde Sachverständige hinzuziehen.
In der Regel wird der Kreisbrandmeister zur Brandverhütungsschau hinzugezogen.
Vielerorts wird auch der örtliche Feuerwehrkommandant zur Brandverhütungsschau
eingeladen. Die Teilnahme des Feuerwehrkommandanten an der BVS hat sich bewährt, da der Feuerwehrkommandant hierdurch Kenntnisse über Gefahrenpotentiale in seinem Ausrückebereich erhält. Weiterhin kann der Kommandant Erfahrungen von Einsätzen und Übungen bei dem zu überprüfenden Objekt sowie die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr in die BVS einfließen lassen.
Die Teilnahme des örtlichen Feuerwehrkommandanten kann aber die Teilnahme eines
Brandschutzsachverständigen bzw. des Kreisbrandmeisters nicht ersetzen.
Die vorliegende Handreichung ist als Hilfsmittel für den Feuerwehrkommandant konzipiert, um bei der Teilnahme an einer Brandverhütungsschau die „Problemstellen" zu erkennen.