Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Neuer Leitfaden - Versicherungsschutz Feuerwehr durch die UKBW

von UKBW

Sehr geehrte Herren,

 

anbei unser neuer Versicherungs-Leitfaden für die Feuerwehren in BW.

 

Hierin sind die \"neuen\" Mehrleistungen nach der neuen Satzung der UKBW dargestellt.

 

Die wesentliche Neuerungen sind ja die (zusätzlichen) Mehrleistungen als

\"Einmalzahlung\":

 

- Einmalzahlung bei einer MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) von

   100% - 25.000 € oder

   anteilig z.B. bei einer MdE von 20% wären dies 5.000 €

 

- sowie die Einmalzahlung bei Todesfall an die Hinterbliebene

   bei der Auszahlung einer großen Witwenrente sind dies 30.000€

  bei     Auszahlung einer kleinen Witwenrente \"nur\" die Hälfte.

 

 

Die detaillierte Darstellung entnehmen sie bitte der Anlage.

 

Alles andere ist wie gehabt.

 

Der Leitfaden kann auch auf unserer Homepage heruntergeladen werden.

 

 

--

Mit freundlichen Gruessen

 

Frank Obergöker

Unfallkasse Baden-Wuerttemberg [UKBW]

Hauptsitz Stuttgart

Abteilung Prävention

Augsburger Strasse 700

D-70329 Stuttgart

fon: +49-711-9321-324

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