Sehr geehrte Herren,
anbei unser neuer Versicherungs-Leitfaden für die Feuerwehren in BW.
Hierin sind die \"neuen\" Mehrleistungen nach der neuen Satzung der UKBW dargestellt.
Die wesentliche Neuerungen sind ja die (zusätzlichen) Mehrleistungen als
\"Einmalzahlung\":
- Einmalzahlung bei einer MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) von
100% - 25.000 € oder
anteilig z.B. bei einer MdE von 20% wären dies 5.000 €
- sowie die Einmalzahlung bei Todesfall an die Hinterbliebene
bei der Auszahlung einer großen Witwenrente sind dies 30.000€
bei Auszahlung einer kleinen Witwenrente \"nur\" die Hälfte.
Die detaillierte Darstellung entnehmen sie bitte der Anlage.
Alles andere ist wie gehabt.
Der Leitfaden kann auch auf unserer Homepage heruntergeladen werden.
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Mit freundlichen Gruessen
Frank Obergöker
Unfallkasse Baden-Wuerttemberg [UKBW]
Hauptsitz Stuttgart
Abteilung Prävention
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