Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

Suchergebnis löschen

Verfahren des Bundeskartellamtes wegen Absprachen bei Feuerwehrdrehleitern

von LFV BW

Sehr geehrte Kameraden,

beiliegend erhalten Sie Mitteilungen

- des Bundeskartellamtes
- der Fa. IVECO Magirus Brandschutztechnik
- der Fa. Rosenbauer

zum Verfahren des Bundeskartellamtes wegen Absprachen bei
Feuerwehrdrehleitern.


Mit freundlichen Grüßen

Willi Dongus
Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband
Baden-Württemberg e. V.
Röhrer Weg 12
71032 Böblingen
Tel. 07031 727011
Fax 07031 727015
E-Mail verbandfeuerwehr-bw.de
www.feuerwehr-bw.de

Ab 1. September 2011 erreichen Sie uns in der neuen Geschäftsstelle
Filderstadt
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg e. V.
Karl-Benz-Straße 19
70794 Filderstadt
Telefon: 0711 12851611
Telefax: 0711 12851615
E-Mail: verbandfeuerwehr-bw.de
Internet: www.feuerwehr-bw.de


Sehr geehrter Herr Dongus,

  • Deutsches Bundeskartellamt veröffentlicht Untersuchungen zum Drehleiterkartell
  • Kronzeuge Metz Aerials erhält keinen Bußgeldbescheid und keine Strafe
  • Staatsanwaltschaft stellte Ermittlung bereits ein
  • Metz Aerials um Schadensfeststellung und Schadensregulierung bemüht
Leonding, 27. Juli 2011

Rosenbauer teilt vor dem Hintergrund des heute vom Deutschen Bundeskartellamt verkündeten Bußgeldbescheids gegen einen anderen Hersteller von Drehleitern mit, dass die zum Rosenbauer Konzern gehörende Metz Aerials GmbH & Co.KG, mit Sitz in Karlsruhe, von dem verhängten Bußgeldbescheid nicht erfasst ist. Metz Aerials hatte schon sehr frühzeitig als Kronzeuge auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht und wurde deswegen auch seitens des Bundeskartellamts von dem verhängten Bußgeldbescheid ausgenommen.

Metz Aerials hat maßgeblich an der Aufdeckung des Drehleiterkartells mitgewirkt und damit volle Unterstützung für die uneingeschränkte Aufklärung aller Vorgänge gegeben. Dabei fungierte Metz Aerials als Kronzeuge. Alle in diesem Zusammenhang eingeleiteten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Mitarbeiter von Metz/Rosenbauer wurden deswegen auch zwischenzeitlich rechtswirksam und endgültig eingestellt.

Um künftig Fälle wettbewerbswidrigen Verhaltens zu verhindern, hat Rosenbauer im Konzern ein umfassendes Compliance-Programm gestartet und die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung rechtskonformen Verhaltens mit Nachdruck durchgeführt.

Ausdrücklich erklärt Metz Aerials sich zur Schadenswiedergutmachung bereit. Eine Einschätzung etwaiger Schadensersatzansprüche ist derzeit jedoch weder dem Grunde noch der Höhe nach möglich. Zur Regulierung wird Metz Aerials allerdings alles nur Mögliche unternehmen.