Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Unfallversicherungsschutz Feuerwehr

von LFV BW

Sehr geehrte Kameraden,
 
die Stuttgarter Zeitung von heute weist unter der Überschrift „Ehrenamtliche ohne Versicherungsschutz“ auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes hin (Anlage). Die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen gehören nicht zum Personenkreis, der in dem Artikel aufgeführt ist.
 
Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige sind bei der Unfallkasse Baden-Württemberg dann automatisch gegen Unfälle und Krankheiten versichert, die sie im Feuerwehrdienst zugezogen haben, wenn sie nach durch Beschluss des Feuerwehrausschusses nach § 11 FwG und unter Berücksichtigung der jeweiligen Feuerwehrsatzung in die Feuerwehr aufgenommen worden sind.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Willi Dongus
 
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Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
Karl-Benz-Straße 19
70794 Filderstadt
Tel. 0711 12851611
Fax 0711 12851615
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www.feuerwehr-bw.de
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