von LFV BW
Sehr geehrte Kameraden,
Am 1. Dezember 2012 ist die zweite Fahrberechtigungsverordnung in Kraft getreten . Diese regelt den Erwerb von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen, wenn die vorhandene Fahrerlaubnis nicht ausreicht, die ein Feuerwehrangehöriger ohnehin hat. Gemeindetag und Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg geben dazu die beigefügten gemeinsamen Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Dongus
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Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
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Fax 0711 12851615
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