Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Geldstrafe für Leiter einer Retungshundestaffel - Backnang

von IM

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

nachstehende Veröffentlichung zur Information.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfram Auch

Landratsamt Reutlingen - Kreisbauamt
Kreisbrandmeister
Schulstr. 26 - 72764 Reutlingen
Tel. 07121/480-2130 Fax 07121/480-1809
mailto:W.Auch@kreis-reutlingen.de
www.kreis-reutlingen.de

Gelesen unter www.feuerwehr.de


Fahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für den Leiter einer
Rettungshundestaffel

Wegen fahrlässiger Körperverletzung erhielt der Leiter einer
Rettungshundestaffel einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in
vierstelliger Höhe.

Eine Rettungshundestaffel des DRK führte am 15.10.2011 auf einem
Abbruchgelände einer Firma in Backnang (Rems-Murr-Kreis) eine Übung durch.
Angehörige der Jugendfeuerwehr Aspach unterstützen diese Übung als
Komparsen. Einer der Jugendliche wollte sich im Generatorgebäude
verstecken. Er klettere im Schaltraum auf einen Schaltschrank und griff
dabei an die darüber verlaufenden Starkstrom-Leitungsstäbe. Der 15-Jährige
erlitt dabei einen heftigen Stromschlag stürzte herab und erlitt einen
Knochenbruch.

Für das frei zugängliche Abbruchgelände hatte die Abbruchfirma für die noch
vorhandenen Gebäudeteile ein Betretungsverbot ausgesprochen. Der
Übungsleiter hatte diese Information nicht an die an der Übung beteiligte
Jugendfeuerwehr weitergegeben.

Für den nicht weitergegebenen Hinweis auf das Betretungsverbot ist nach
Ansicht der Staatsanwaltsschaft Stuttgart der Leiter der
Rettungshundestaffel verantwortlich. Sie beantragte wegen fahrlässiger
Körperverletzung einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in vierstelliger
Höhe. Bei der Bemessung dieser Strafe hat auch die Tatsache das die
Verletzungen des 15 Jahre alten Jugendlichen Auswirkungen auf sein weiteres
Leben haben werden eine Rolle gespielt. Die Geldstrafe kommt dem
Geschädigten zugute.

Der Beschuldigte hat den Strafbefehl angenommen

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Schröder

        Innenministerium
      Baden-Württemberg
    Referat 43 \"Feuerwehr,
Rettungsdienst, Fernmeldewesen\"
    - Landesbranddirektor -
        Postfach 10 24 43
          70020 Stuttgart
      Tel.: 07 11 / 231 3430
hermann.schroeder@im.bwl.de

12. Mai 2012 - nicht versäumen:
TAG DER OFFENEN TÜR
an der Landesfeuerwehrschule