Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Gefährdungsbeurteilung und Zulässigkeit von "Eigenbauten" (RIT/SiTr-Pack) Arbeitsschutz

von Ulrich Cimolino

Sehr geehrte Kollegen,

anbei die Stellungnahme der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde für den
Arbeitsschutz bzw. die BetrSichV.

Für AK SiTr Düdo: Im Laufwerk R unter Notfalltasche gespeichert!

Damit sind m.E. z.B. die jahrelang immer wieder heiß diskutierten
Zusammenstellungen/-bauten aus geprüften Einzelteilen für das "ungenormte"
Atemschutzgerät für den SiTr-Pack
1. grundsätzlich zulässig und nicht von vornherein verboten!
2. haftungsrechtlich weder für den Hersteller der Teile noch für die
Feuerwehr ein Problem, wenn damit "richtig" und verantwortlich umgegangen
wird und eine Verbesserung der Ausgangslage erreicht wird.

M.E. gilt das dann so auch für die entsprechende Ergänzung vorhandener
genormter Ausrüstung um ungenormte aber wichtige Teile (Lampenhalter,
FuG-Monophone usw.).

Schlage vor, dass sich die FUK und die Verbände (vfdb Ref. 8, DFV, ggf.
LFV) mit dem Thema weiter beschäftigen und ggf. gemeinsam eine Information
heraus geben!

 


mit freundlichen Grüßen


Ulrich Cimolino Dipl.-Ing. Sicherheitstechnik Landeshauptstadt Düsseldorf
Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Amt 37/4 - Abteilungsleiter
Technik