Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Geänderte Zuständigkeiten bei der GEMA

von LFV BW

An die

- Mitglieder des Präsidiums

- Mitglieder des Vereinsausschusses

- feuerwehrtechnischen Beamten

- Feuerwehrkommandanten der Stadtkreise

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Sehr geehrte Frau Schatz,

sehr geehrte Kameraden,

 

in der Brandhilfe 2/2011 haben wir die ab 1. Januar 2011 gültigen Vergütungssätze der GEMA veröffentlicht und gleichzeitig auf den zwischen dem Landesfeuerwehrverband und der GEMA abgeschlossenen Rahmenvertrag hingewiesen. Nach diesem Vertrag sind eine Reihe von Veranstaltungen der Feuerwehren tandiemenfrei.

 

Durch den Hinweis einer Feuerwehr haben wir erfahren, dass die von uns veröffentlichten Zuständigkeiten der GEMA Bezirksdirektionen Augsburg und Stuttgart nicht mehr stimmen. Eine Rückfrage bei der GEMA hat folgendes

ergeben:

 

Die GEMA-Bezirksdirektion Augsburg ist bereits im Oktober 2010 aufgelöst worden. Zuständig ist nun ausschließlich die

 

GEMA Bezirksdirektion Stuttgart

Herdweg 63

70174 Stuttgart

Telefon 0711 22526

Fax 0711 2252800

 

Die Zuständigkeiten innerhalb der GEMA für die Gemeinden des Landes Baden-Württemberg orientieren sich nicht an den bekannten Verwaltungsbereichen wie Regierungsbezirken. So gehört der Kreis Böblingen künftig bei der GEMA zum Bereich Südbaden.

 

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die GEMA Bezirksdirektion Stuttgart.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Willi Dongus

Geschäftsführer

Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg Röhrer Weg 12

71032 Böblingen

Telefon 07031 727011

Fax 07031 727015

Mail verbandfeuerwehr-bw.de

Internet: www.feuerwehr-bw.de