Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Fahrerlaubnisverordnung - Verfahren zur Änderung in die Wege geleitet

Der Bundesrat hat am 7. November 2008 eine Entschließung gefasst, in der die Bundesregierung gebeten wird, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, dass durch eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ermöglicht wird, dass mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4,25 Tonnen gefahren werden dürfen.

Damit ist das Verfahren zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung in die Wege geleitet worden. Ob es zu der vorgeschlagenen Änderung kommen wird, liegt nun in der Entscheidung der Bundesregierung, gegebenenfalls in Abstimmung mit der Europäischen Union.

Wir werden an dieser Stelle weiter berichten. Weitere Informationen auf der Internetseite des Deutschen Bundesrates:

Drucksache 602/08 (Beschluss)