Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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DFV-Mitgliederinfo: Zivilschutzgesetzänderungesetz verabschiedet

von Deutscher Feuerwehrverband

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Bundestag hat heute Abend nach öffentlicher Debatte mit den Stimmen der Koalitionsfraktion bei Enthaltung der Opposition das Zivilschutzgesetzänderungsgesetz beschlossen. Damit ist das neue Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) auf den Weg gebracht. Besonders hervorgehoben wurde das ehrenamtliche Engagement in den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen. Wesentlicher Diskussionspunkt war die Frage von Führungskompetenzen für den Bund.

Gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung enthält die beschlossene Gesetzesfassung nach der Befassung in Bundesrat und Bundestag überwiegend redaktionelle Änderungen, aber auch zusätzlich eine jährliche Berichtspflicht des Bundesministeriums des Innern gegenüber dem Deutschen Bundestag hinsichtlich der Risikoanalysen. Diese wurde am gestrigen Tage im Innenausschuss von der Koalitionsfraktion eingebracht.

Ein Alternativantrag der FDP, der im Kern die Führungskompetenz bei länderübergreifenden Schadenslagen dem Bund zuweisen sollte, wurde heute Abend mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.

Auf die heutige, nochmals beigefügte DFV-Presseinfo zum Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz verweise ich. Die endgültige Fassung des Gesetzes werden wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen, sobald uns diese vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Jacobs
Bundesgeschäftsführer
Deutscher Feuerwehrverband
Reinhardtstraße 25
10117 Berlin