Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Aufnahme in die Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr

von LFV

Die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg gibt Hinweise zur Aufnahme in die Einsatzabteilung nach der Neuregelung von § 11 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg.