von LFV
Die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg gibt Hinweise zur Aufnahme in die Einsatzabteilung nach der Neuregelung von § 11 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg.
Die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg gibt Hinweise zur Aufnahme in die Einsatzabteilung nach der Neuregelung von § 11 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg.