Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Anwendbarkeit der EU-Arbeitszeitrichtlinie auf Freiwillige Feuerwehren

von DFV

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Feuerwehrverband hat sich nochmals klarstellend zur
Anwendbarkeit der EU-Arbeitszeitrichtlinie positioniert.
Wir sind der Auffassung, dass freiwillig und ehrenamtlich tätige Personen
nicht nur nach nationalem Recht, sondern auch nach Sinn und Zweck der
EU-Richtlinien nicht von den Bestimmungen zur Begrenzung der Arbeitszeit
erfasst werden.

Mit dieser Email stellen wir Ihnen unsere Position vom 19. Februar 2011
gerne zur Verfügung.

Rudolf Römer
stv. Bundesgeschäftsführer und Leiter Facharbeit

Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Reinhardtstr. 25
10117 Berlin

Telefon +49 (0) 30 288848820
Telefax +49 (0) 30 288848809

roemer@dfv.org
www.feuerwehrverband.de