von DFV
Sehr geehrte Damen und Herren,der Deutsche Feuerwehrverband hat sich nochmals klarstellend zur
Anwendbarkeit der EU-Arbeitszeitrichtlinie positioniert.
Wir sind der Auffassung, dass freiwillig und ehrenamtlich tätige Personen
nicht nur nach nationalem Recht, sondern auch nach Sinn und Zweck der
EU-Richtlinien nicht von den Bestimmungen zur Begrenzung der Arbeitszeit
erfasst werden.Mit dieser Email stellen wir Ihnen unsere Position vom 19. Februar 2011
gerne zur Verfügung.Rudolf Römer
stv. Bundesgeschäftsführer und Leiter FacharbeitDeutscher Feuerwehrverband e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Reinhardtstr. 25
10117 BerlinTelefon +49 (0) 30 288848820
Telefax +49 (0) 30 288848809roemer@dfv.org
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