Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Neufassung des Rettungsdienstgesetzes für Baden-Württemberg

von LFV

An die

- Mitglieder des Präsidiums

- Mitglieder des Vereinsausschusses

- feuerwehrtechnischen Beamte

- Feuerwehrkommandanten der Stadtkreise

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Sehr geehrte Frau Schatz,

sehr geehrte Kameraden,

 

im Gesetzblatt Nr. 4 vom 4. März 2010 ist auf den Seiten 285 ff die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes für Baden-Württemberg veröffentlicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Willi Dongus

Geschäftsführer

Landesfeuerwehrverband

Baden-Württemberg

Röhrer Weg 12

71032 Böblingen

Tel. 07031 727011

Fax 07031 727010

E-Mail verbandfeuerwehr-bw.de