Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Persönliche Schutzausrüstung - Nachweispflicht der Hersteller und Händler

von Harald Herrmann

Aus gegebenem Anlass weist die Unfallkasse Baden-Württemberg auf die grundlegende Forderung bei der Beschaffung
von Schutzkleidung hin. Für alle Bestandteile der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gibt es Normen. Diese sind
zu beachten. Der Hersteller bzw. Händler muss die Übereinstimmung seines Produkts mit den Normen durch
Zertifikate eines anerkannten Prüfinstituts nachweisen. Die PSA muss entsprechend gekennzeichnet sein.